Dass multinationale Konzerne und Wirtschaftslobbys vielfach mächtiger sind als die Regierungen dieser Welt, war zumindest bis 2019 keine Verschwörungstheorie. Im Oktober 2019 wurde den
Regierungen von hochkarätigen Lobbyisten in aller Öffentlichkeit eine Vorlesung zum Umgang mit einer Pandemie gehalten, die dann wenige Monate später ausgelöst wurde. Die Regierungen haben sich
aber als gelehrige Schüler erwiesen.
Am 18. Oktober 2019 fand Event 201 statt, eine von der Bill & Melinda Gates Stiftung, dem Weltwirtschaftsforum und der Johns Hopkins University im Oktober 2019 durchgeführte Simulation einer
Corona-Pandemie. Die Veranstaltung fand aber weder in Baltimore, dem Sitz der Johns-Hopkins-Universität, oder in Seattle, dem Sitz der Gates-Foundation statt, sondern in New York, dem Sitz von
Pfizer. Pfizer ist für seine aggressiven Marketingstrategien bekannt. Die Teilnehmer aus dem privaten und öffentlichen Sektor bekamen das Szenario präsentiert und diskutierten, was zu tun sei. Es
gibt eine Website (https://www.centerforhealthsecurity.org/event201/ - das Center for Health Security ist eine Einrichtung der Johns Hopkins University) und ein offizielles Video
(https://www.youtube.com/watch?v=AoLw-Q8X174) davon, mit einem Zusammenschnitt aus Szenario-Vorstellung und der Diskussion der Teilnehmer, die im Rollenspiel Mitglieder eines
Pandemie-Kontrollrats sind. Die Teilnehmer aus dem privaten und öffentlichen Sektor bekamen das Szenario präsentiert und diskutierten, was zu tun sei. Die größte Regierungsnähe hatte der
chinesische Vertreter; sonst kann man die Teilnehmer eher als Lobbyisten charakterisieren. In dem Abschlussdokument findet sich auch die Empfehlung Nr. 7:
„Regierungen und der Privatsektor sollten der Entwicklung von Methoden zur Bekämpfung von Falschinformationen und Desinformation vor der nächsten Pandemie-Reaktion eine größere Priorität
einräumen. Die Regierungen müssen mit traditionellen und Social-Media-Unternehmen zusammenarbeiten, um schnelle Ansätze zur Bekämpfung von Fehlinformationen zu erforschen und zu entwickeln. Dies
erfordert die Entwicklung der Fähigkeit, Medien schnell, genau und konsistent mit Information zu überfluten. Die Gesundheitsbehörden sollten mit privaten Arbeitgebern und vertrauenswürdigen
Religionsführern zusammenarbeiten, um den Mitarbeitern und Bürgern sachliche Informationen zu übermitteln. Vertrauenswürdige, einflussreiche Arbeitgeber des privaten Sektors sollten die Fähigkeit
schaffen, öffentliche Nachrichten schnell und zuverlässig zu erweitern, Gerüchten und Falschinformationen zu begegnen und glaubwürdige Informationen zu erweitern, um die öffentliche
Notfallkommunikation zu unterstützen. Die nationalen Gesundheitsbehörden sollten eng mit der WHO zusammenarbeiten, um die Möglichkeit zu schaffen, schnell konsistente Gesundheitsbotschaften zu
entwickeln und zu veröffentlichen. Medienunternehmen sollten sich ihrerseits dafür einsetzen, dass maßgebliche Botschaften priorisiert und falsche Botschaften unterdrückt werden, auch durch den
Einsatz von Technologie.“
Die Informationspolitik der Staaten folgt exakt dieser Empfehlung aus dem Oktober 2019. Das gilt besonders für die Überflutung der Öffentlichkeit mit Regierungspropaganda, womit kritische Stimmen
verdrängt werden sollten. Die Veranstaltung war keine geheime Verschwörung, denn dann wäre man sich so massiv in die Öffentlichkeit gegangen. Die 3 Veranstalter wollten den unvorbereiteten
Staatsführungen eine Handlungsanleitung ans Herz legen. Mindestens der Zusammenschnitt des Videos folgt anscheinend einem Drehbuch, dass die Teilnehmer von Vornherein nur eine Rolle gespielt
haben könnten, wäre Spekulation. Die Informationspolitik der Regierungen ab März 2020 mit ihrer starken Ausrichtung auf einen noch nicht existierenden Impfstoff hatte sehr starke Ähnlichkeiten
mit einer Marketingskampagne. Hier muss es eine starke Einflussnahme der Pharmaindustrie, bei Event 201 vom Konzern Johnson & Johnson vertreten, gegeben haben, wahrscheinlich indirekt über
die WHO.
Völlig unerklärlich ist, warum der Pandemiealarm nur kurz nach der Veranstaltung ausgerechnet vom chinesischen Teilnehmer an Event 201 ausgelöst wurde. Auch hier gibt es viel Raum für
Spekulationen, die hier nicht angestellt werden sollen. Dafür soll auf zwei Quellen verwiesen werden:
Zensur & PR in unseren Medien: Event 201 als Treffpunkt für Kommunikationsstrategen
siehe auch:
https://www.rubikon.news/artikel/geplante-wirklichkeit
https://www.rubikon.news/artikel/tiefer-staat-ganz-oben
Event 201 Corona-Pandemie vom Reissbrett, was bisher übersehen wurde
Eine mögliche Erklärung, warum kurz nach dem Event 201 aus dem Planspiel Wirklichkeit werden konnte, könnte aus einem ca. 25 Jahre alten Beispiel abgeleitet werden. In den 1980er und 1990er
Jahren gab es einen regelrechten Hype an Missbrauchsprozessen, als der Kindesmissbrauch populär gemacht wurde und hohe Missbrauchszahlen diskutiert und mit hohen Dunkelziffern gehandelt wurde.
Als Wormser Prozesse werden drei von 1993 bis 1997 andauernde Strafprozesse vor dem Landgericht Mainz bezeichnet, in denen 25 Personen aus Worms und Umgebung des massenhaften Kindesmissbrauchs im
Rahmen eines Pornorings angeklagt wurden und die mit dem Freispruch aller Beschuldigten endeten. Ausgelöst wurden die falschen Anschuldigungen von Sozialpädagoginnen, die nach einer Fortbildung
bei einer feministischen Bildungseinrichtung überall Anzeichen für sexuellen Missbrauch sahen. Der Missbrauchsverdacht beruhte auf undifferenzierter einseitiger Ursachenzuschreibung von
Verhaltensauffälligkeiten nur auf möglichen Missbrauch und auf Fehlinterpretation normalen kindlichen Verhaltens. (1) Eine Wormser Staatsanwältin fasste empört die Vorwürfe der Verteidigung
zusammen: "Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das." Für die
Angeklagten wurden bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Jedoch teilte das Gericht die Einschätzung der Verteidigung von den blindwütigen Feministinnen und alle drei Prozesse 1996 und 1997
endeten mit „Freisprüchen erster Klasse“ in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz leitete sein Urteil mit dem Satz ein "Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben" und
erklärte: "Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen." (2) Ihre Familien waren aber irreparabel zerstört!
Hat der chinesische Teilnehmer wie die feministischen Sozialpädagoginnen in den 90er Jahren reagiert und in weniger als 30 Fällen einer ungewöhnlichen Lungenentzündung bei einer Bevölkerung von
1,3 Mrd. den Beginn der Pandemie gesehen, die er kurz zuvor in New York geübt hatte? Hat er nur deshalb den Alarm ausgelöst, weil ihm das in New York so eingeimpft wurde?
zu Anm. (1):
Dipl.-Psych. Sigrid Rösner, Prof. Dr. Burkhard Schade - Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren, FamRZ 1993 S. 1133: „Der Verdacht entsteht seltener
durch Aussagen des Kindes als durch emotional gefärbte Wiedergabe selektiv wahrgenommener angeblicher kindlicher Aussagen, häufig nach Besuchen beim Vater, durch verdächtigende Mutter in
Trennungssituation, verstärkt durch professionelle oder parteiliche Helfer, die nicht zwecks kritischer Hinterfragung des Verdachts, sondern zwecks Bestätigung aufgesucht werden. Dies führt zur
Instrumentalisierung des Verdachts. Die Folgen sind irreversibel, auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. [...] Sexuelle Falschbeschuldigungen gegen Väter mit schädlichen
Folgen für das Kindeswohl mehren sich. Institutionen setzen ideologisch verzerrt Verdacht und Tatsache ohne Rücksicht auf die Folgen falscher Verdächtigungen für Kind und Familie gleich. Extreme
Positionen belasten die wissenschaftliche Arbeit mit der Thematik.“
zu Anm. (2)
Max Steller: Aussagepsychologie vor Gericht - Methodik und Probleme von Glaubwürdigkeitsgutachten mit Hinweisen auf die Wormser Missbrauchsprozesse, Recht & Psychiatrie 16, 1998, S.
11-18
Michael Grabenströer: Nur noch die Fetzen eines Luftballons?, Frankfurter Rundschau am 18. Juni 1997
Gisela Friedrichsen: Strafjustiz: Gut gemeint, schlecht gemacht, Der Spiegel 26/1997, 23. Juni 1997, S. 78-79; dazu Hans Lorenz: Im eindeutigen Widerspruch (Leserbrief des Vorsitzenden Richters),
Der Spiegel 38/1997, 15. September 1997, S. 14