28. März 2024
Sehr geehrte Frau Ministerin,
nach den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder haben Beamten, auch Ruhestandsbeamte, neben der Pflicht, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes aktiv zu verteidigen, auch eine
Informations- und Beratungspflicht. Wir müssen unsere Dienstvorgesetzten über Gefahren und Fehlentwicklungen ungefragt informieren, sofern wir die Mängel nicht im Rahmen unserer Zuständigkeiten
selbst abstellen können. Ruhestandsbeamte haben keinen Zuständigkeitsbereich mehr.
In Erfüllung dieser beiden Pflichten möchte ich Sie als oberste Dienstvorgesetzte der deutschen Beamten über eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung informieren. Sie geht
nicht von angeblichen oder echten Verfassungsfeinden aus, sondern von einem Staatsapparat, der sich verselbständigt und von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.)
entfernt hat. Weil ich nach meinem Amtseid dem Volk diene und nicht den politischen Parteien, erstatte ich meine Meldung auch öffentlich auf der Website https://www.prof-mueller.net/europawahl/.
Mit Wirkung vom 01.09.2023 wurde ich nach 26,5 Jahren als Professor für Rechnungswesen, Controlling und Steuern an der Hochschule Mainz in den Ruhestand versetzt. Seit dem gleichen Tag lebe ich
mit meiner Frau in Roquetas de Mar in Andalusien. Meine drei erwachsenen Kinder leben weiterhin in Deutschland.
Am 28.04.2020 habe ich mich gemeinsam mit 4 Professoren-Kollegen (Bhakdi, Hockertz, Homburg, Walach) mit „Vier Fragen von fünf Professoren“ in einer Anfrage nach Art. 17 GG zu Corona an die
Bundestagsabgeordneten gewandt. Die Form der Bürger-Anfrage ist für parlamentarische Verhältnisse ungewöhnlich. Nur wenn mindestens fünf Prozent der Parlamentarier das Anliegen mit ihren
Unterschriften unterstützen, dürfen Anfragen dieser Art überhaupt gestellt werden. Der Abgeordnete Hampel, sammelte Unterschriften und erhielt mehr als das notwendige Quorum. Er verhalf uns damit
zu einer Anfrageform, die es zuvor seit 17 Jahren im Deutschen Bundestag nicht mehr gegeben hatte. (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/190/1919081.pdf /
https://www.prof-mueller.net/corona/parlament/) Diese Initiative hat dann einen bescheidenen Beitrag zur Entstehung bzw. Bündelung der Opposition gegen die Corona-Maßnahmen geleistet. Am
30.10.2020 habe ich an einer Expertenanhörung der Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“ des Landtags von Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Ich bin als Angehöriger der Babyboom-Generation in einer Zeit zur Schule gegangen, in der die jungen Menschen eigenständiges Denken erlernt haben. Ich habe immer ohne staatliche Genehmigung
(selbsternannt) und immer in alle Richtungen (kreuz und quer) gedacht. Ich empfinde es deshalb als eine Auszeichnung, in den Medien als „selbsternannter Querdenker“ bezeichnet zu werden.
In Spanien habe ich einen Gesprächskreis für www.nachdenkseiten.de angeboten; in Roquetas de Mar wohnen ca. 200-300 Deutsche. Hier und in anderen Gesprächskreisen habe ich auch Deutsche
getroffen, die seit bis zu 30 Jahren in Spanien leben. Aus der Kommunikation mit anderen Gesprächskreisen haben sich die Ansprechpartner aus den Provinzen Alicante, Alermía, Burgos, Gerona und
Málaga (also ohne Teneriffa) dazu entschlossen, einen an die Auslandsdeutschen in Spanien gerichteten Wahlaufruf zur Europawahl zu verfassen, der aber auch in Deutschland gehört werden soll. Er
wurde bisher auf https://tkp.at/2024/03/27/europa-wahlaufruf-2024/, https://ansage.org/europa-wahlaufruf-2024/ und https://www.prof-mueller.net/europawahl/ veröffentlicht. Der beginnt mit dem
Absatz:
„Wer seit einiger Zeit als Deutscher im Ausland lebt und von außen auch mithilfe der dortigen Medien auf Deutschland blickt, erkennt es nicht mehr wieder. Erhebliche Demokratiedefizite haben sich
mit erschreckender Geschwindigkeit aufgebaut. In Deutschland mögen sich viele daran gewöhnt haben. Wir Leser der Nachdenkseiten in Spanien wollen uns aber nicht daran gewöhnen.“
Der Herausgeber der Nachdenkseiten, Albrecht Müller. SPD-Mitglied, ehemaliger Redenschreiber von Willy Brandt, hat die spanischen Gesprächskreise als Reaktion auf diesen Aufruf hinausgeworfen.
Inzwischen liegen mir aber mehre Erklärungen von anderen Gesprächskreisen vor, die gegen dieses Vorgehen protestieren und sich unserem Aufruf anschließen.
Ich möchte Ihnen heute vertiefend darlegen, wie mindestens ich (ich kann nicht für die anderen Mitverfasser sprechen) zu dieser Erkenntnis gekommen bin. Diese Mitteilung verbinde ich im Rahmen
meiner Beratungspflicht mit der Empfehlung, mit der Beseitigung dieser Demokratiedefizite zu beginnen. Diese Aufgabe fällt in Ihr Ressort als für den Verfassungsschutz zuständige Ministerin. Für
weitere Ausführungen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Die Standardantwort auf die Anfrage vom 28.04.20 war: „Die Bundesregierung hat keine Kenntnis ...“ Weil wir nach den Daten fragten, auf denen die Coronamaßnahmen basierten, war dies das
Eingeständnis: „Die Bundesregierung hat keine Ahnung!“ Nach dieser Antwort habe ich mir auch andere Bundestagsdrucksachen mit Antworten auf Kleine Anfragen angesehen. Eine Bundesregierung, die
keine Kenntnis hat, scheint nach diesen Antworten der Normalfall zu sein. Ich will diesen Gedanken jetzt nicht weiter ausführen und nicht weiter fragen, wem welche Kenntnisse und Fachkompetenzen
fehlen.
In der Unternehmensführung basieren unternehmenspolitische Entscheidungen auf Daten. Man kann drei Fragen trennen: Wo stehen wir? - Wo wollen wir hin? - Welche Maßnahmen sind dafür nötig?
Die Politik weiß aber scheinbar nicht, wo die Gesellschaft steht. Vielleicht weiß sie noch nicht einmal, wo sie hin will. In dieser Situation werden Politiker zum Spielball von Lobbyisten. Wenn
alle Staatsgewalt vom Volk und nicht von Lobbyisten ausgehen soll, muss der Kenntnisstand der Bundesregierung, der zumindest nach den Antworten auf Kleine Anfragen sehr niedrig sein muss,
deutlich verbessert werden.
Am 26.01.2022 sagte der Abgeordnete Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) im Bundestag: „Statt einer Impfpflicht benötigen wir deutlich mehr Vertrauen; sonst wird die Demokratie immer mehr Schaden nehmen.
23,4 Prozent Nichtwählende, 10,3 Prozent AfD-Wählende, und 8,7 Prozent wählten bewusst Parteien, die nicht in den Bundestag einziehen - sie alle, alle diese Gruppen, sind fertig mit der
etablierten Politik, und zwar von der CSU bis einschließlich der Linken. Darüber müssen wir uns sehr viel mehr Gedanken machen. 37,5 Prozent [eigentlich 38,6 %, Dr. Gysi hat die ungültigen
Stimmen nicht berücksichtigt und diesen Wählern Schusseligkeit statt politische Absichten unterstellt; Anmerkung des Verfassers] der Bevölkerung vertrauen der etablierten Politik nicht mehr.
(Tino Chrupalla [AfD]: Zu Recht!) … Wir müssen uns wesentlich mehr Gedanken machen, wie man Vertrauen herstellen kann: durch eine allgemeinverständliche Sprache [z.B. statt des auch vom
Abgeordneten Gysi verwendeten Gender-Kauderwelschs; Anmerkung des Verfassers], durch die Angabe der wahren Beweggründe für Entscheidungen [z.B. die Profitinteressen der Pharmaindustrie und die
Schmiergelder ihrer Lobbyisten; Anmerkung des Verfassers], durch die Überwindung des gesamten Lobbyismus und vor allem durch deutlich mehr Ehrlichkeit. (Beifall bei der LINKEN)“ (zitiert nach dem
Plenarprotokoll)
Dieser zutreffenden Analyse sind keine Taten gefolgt; im Gegenteil! Aktuell bilden die Ampel- und die Unionsparteien einen Parteienblock, der Parallelen zur Nationalen Front in der DDR aufweist;
allerdings ohne eine dominierende Partei wie einst die SED. Es geht diesem Parteienblock um die Verteidigung von Machtpositionen einschließlich ihrer Posten und damit um die Verhinderung einer
Opposition, die diesen Block insgesamt verdrängen könnte. Dabei dürften die Menschen, die lt. Gysi „fertig mit der etablierten Politik“ sind, inzwischen in der Mehrheit sein. Bei 68 % für die
etablierten Parteien (Definition lt. Gysi einschl. LINKE; Daten vgl. https://dawum.de/Bundestag/, 24.03.24) und einer Wahlbeteiligung von geschätzt 70 % würden nur 47,6 % der Wahlberechtigten
ihnen ihre Stimme geben.
Der Lobbyismus, dessen Überwindung Dr. Gysi am 26.01.22 gefordert hat, hat die Demokratie teilweise zerfressen. Viele Politiker dienen nicht mehr dem Volk, sondern der Rüstungs-, Pharma-
oder Autoindustrie, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Es geht ihnen hauptsächlich um ihren eigenen Machterhalt und um Posten, auf denen sie von den Lobbyisten umworben werden.
Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland nicht strafbar.
Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG wirken die Parteien nur an der Willensbildung mit. Die Bedeutung des Wortes „Mitwirkung“ sagt aber, dass sie die politische Willensbildung aber nicht monopolisieren
dürfen. Auch das BVerfG-Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 - stellte in Rn. 106 fest: „Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung
des Volkes mit. Daneben nehmen auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppierungen, Vereinigungen und Verbände an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teil (vgl.
BVerfGE 20, 56 <114>; 41, 399 <416 f.>; 85, 264 <284>)“ (https://www.Bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/fs20230124_ 2bvf000218.html).
Der Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl des Art. 38 Abs. 1 GG gilt auch für das passive Wahlrecht, das nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht nur Parteimitgliedern oder den Parteien loyalen
Parteilosen, die auf ihren Listen kandidieren, zustehen darf. Es muss aus der Kombination beider Regeln auch für Einzelbewerber und Bürgerinitiativen außerhalb von Parteien möglich sein, in den
Bundestag gewählt zu werden. Auch Bürgerinitiativen nehmen an der politischen Willensbildung teil, sie sind aber nach § 18 Abs. 1 BWahlG von einer Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen.
Einzelbewerber können aktuell nur in einem Wahlkreis und nicht mit Landeslisten oder bundesweit kandidieren.
Nach § 2 Abs. 1 PartG sind Parteien „… Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen
und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit
ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“ Bürgerinitiativen
richten sich dagegen meistens nur gegen einzelne politische Fragen, wie z.B. die Corona-Maßnahmen, die Verunstaltung der deutschen Sprache durch ein Gender-Kauderwelsch oder die deutsche
Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland. Es könnten sich auch Dafür-Initiativen bilden, z.B. für einen Austritt aus der EU oder der NATO. Sie bilden sich, wenn sich die Mitglieder der
Bürgerinitiativen von den Parteien bei ihrem Anliegen nicht repräsentiert fühlen. Hier finden sich dann Menschen zusammen, die in anderen Fragen stark unterschiedliche Meinungen haben können. Es
muss aber den Wählern überlassen werden, ob ihnen dieses Thema ebenfalls so wichtig ist, dass sie daran ihre Wahlentscheidung ausrichten. Solchen Bürgerinitiativen fehlen deshalb wesentliche
Definitionselemente von Parteien.
§ 18 Abs. 1 BWahlG erlaubt aber nur Parteien und nicht Bürger- oder Wählerinitiativen, zu Bundestagswahlen Vorschlagslisten einzureichen. Dieser Ausschluss unstetiger Organisationen und ihrer
Mitglieder von passiven Wahlrecht ist mit Art. 38 Abs. 1 GG ebenso unvereinbar, wie mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, und
nicht von den Parteien, deren Mitglieder nur ca. 2 % der Bevölkerung ausmachen. Der Anspruch der 98 % Nicht-Mitglieder auf das passive Wahlrecht wird damit ebenso verletzt wie der
Gleichbehandlungsgrundsatz, denn Nicht-Parteimitglieder dürfen nur als Direktkandidaten in Wahlkreisen kandidieren.
Die Demokratie ist keine natürliche Herrschaftsform, sondern eine Errungenschaft der menschlichen Kulturen. Sie wird nur dann auf Dauer von den Menschen unterstützt werden, wenn sie sich als die
bessere Herrschaftsform erweist. Würde sie nur Versager als Führungspersonen (eine Regierung, die keine Kenntnis hat?) hervorbringen oder korrupte Strukturen herausbilden, würden die Bürger einen
„starken Mann“ wählen, wenn sie sich von ihm eine kompetente Führung versprechen.
In der Natur gilt das Recht des Stärkeren. In der Jungsteinzeit haben die Menschen in den stark gewachsenen Gemeinschaften aber erkannt, dass viele Schwache gemeinsam stärker sind als wenige
Starke. Zudem stellte sich heraus, dass nicht die Stärkeren die besseren Anführer sind, sondern die Klügeren. Weil auch ein Bauernhof oder ein Handwerk von den Vätern an die Söhne weitergegeben
wurde, wurde der Übergang des Berufs eines Anführers an die Söhne akzeptiert und es konnte erwartet werden, dass die Prinzen ihr Handwerk von den Königen gelernt hatten. Das Machtmonopol der
Feudalherren wankte erst, nachdem mit dem Buchdruck ein Bildungsbürgertum entstand, und die herrschenden Dynastien eher als bildungsferne Schichten anzusehen waren. Die Demokratie war also kein
Selbstzweck, sondern ein Instrument, um eine inkompetente Führungsschicht abzulösen und einen Mechanismus zu schaffen, um wie in der Jungsteinzeit die klügsten Köpfe in die Führung des Staates zu
berufen.
Art. 21 Abs. 1 steht also in einem Zusammenhang mit Art. 33 Abs. 2 GG. Die Parteien sind danach angehalten, Kandidaten für öffentliche Ämter „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“
auszuwählen, und nicht nach Frauen-, Migranten-, sexuelle-Minderheiten- oder Links-Rechts- Quoten. Parteibuch- oder Vetternwirtschaft verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG; Parteien, die diese
praktizieren, sind i.S.d. Art. 21 Abs. 2 GG darauf ausgerichtet, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“. Bringen sie inkompetente und korrupte Personen in Ministerämter
oder andere leitende Funktionen, untergraben sie das Vertrauen der Bürger in den demokratischen Staat. Regelungen im Wahlrecht, die dies fördern und die Selbstreinigungs- und Erneuerungsprozesse
des politischen Systems behindern, sind nicht mit Art. 20 Abs. 2 GG zu vereinbaren. Karrieristen-Parteien sind also verfassungsfeindlich!
Angesichts dieser Wechselwirkung hat das Grundgesetz den Parteien nur ein Mitwirkungsrecht und kein Monopol auf die politische Willensbildung eingeräumt. Aus dem Zusammenspiel von Art. 21, 33 und
38 GG ergibt sich auch die Notwendigkeit, dass immer wieder neue politische Kräfte entstehen müssen und etablierte Parteien auch in der Bedeutungslosigkeit versinken können. Ein politisches
System, dessen Kernbereich das Wahlrecht ist, darf diesen politischen Erneuerungs- und Selbstreinigungsmechanismus nicht blockieren. Das geschieht aber mit §§ 4 Abs. 2 Satz 2 und 18 Abs. 1
BWahlG, die die Entstehung von aussichtsreicher Konkurrenz für die etablierten Parteien behindern.
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen § 4 Abs. 2 BWahlG und der Verschärfung der 5%-Klausel die ausdrückliche Vorgabe aus dem BVerfG-Urteil vom 26. Februar 2014 - 2 BvE 2/13 u.a. / 2 BvR 2220/13 u.a.
- missachtet. Dort heißt es in Rn 57: „Eine einmal als zulässig angesehene Sperrklausel darf daher nicht als für alle Zeiten verfassungsrechtlich unbedenklich eingeschätzt werden. Eine
abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Findet der Wahlgesetzgeber in diesem Sinne veränderte Umstände vor, so muss er ihnen
Rechnung tragen. Maßgeblich für die Frage der weiteren Beibehaltung, Abschaffung oder (Wieder-)Einführung einer Sperrklausel sind allein die aktuellen Verhältnisse (vgl. BVerfGE 120, 82
<108>; 129, 300 <322>). Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, auch konkret absehbare künftige Entwicklungen bereits im Rahmen der ihm aufgegebenen Beobachtung und Bewertung der
aktuellen Verhältnisse zu berücksichtigen; maßgebliches Gewicht kann diesen jedoch nur dann zukommen, wenn die weitere Entwicklung aufgrund hinreichend belastbarer tatsächlicher Anhaltspunkte
schon gegenwärtig verlässlich zu prognostizieren ist.“ Gegenüber der Ausformulierung der 5-%-Klausel im Jahr 1956 haben sich die Verhältnisse erheblich verändert.
Die politische Besetzung des BVerfG wird aber wahrscheinlich verhindern, dass das Gericht dem Parteien-Monopol Einhalt gebietet. Das wird die Distanz zwischen Politik und Volk weiter
vertiefen.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„In einer Gewaltenteilung soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollen die Bürger vor einer übergriffigen Staatsmacht schützen. Unabhängige Medien sollen die
Bürger als vierte Gewalt im Staate umfassend informieren und eine freie Wissenschaft als fünfte Gewalt soll die Jugend zu eigenständig denkenden und kritikfähigen Bürgern heranbilden, die in
Beruf und Gesellschaft Verantwortung übernehmen können.
Dieser theoretische Anspruch wurde in der Vergangenheit nur eingeschränkt verwirklicht. Seit Corona funktioniert die Gewaltenteilung aber überhaupt nicht mehr. Die Regierung kontrolliert über die
Regierungsparteien und den Fraktionszwang das Parlament und die Justiz schützt den Staat vor den Bürgern, nicht umgekehrt. Die Mainstream-Medien verbreiten fast ausschließlich
Regierungspropaganda und unterdrücken missliebige Informationen. Schulen und Hochschulen motivieren zum Bulimie-Lernen (alles in sich hineinstopfen, zur Prüfung auskotzen, nichts verdauen) und
erziehen damit zum Nachplappern statt zum Nachdenken. Menschen, die eigenständig und ohne staatliche Genehmigung (also selbsternannt) in alle Richtungen (kreuz und quer) denken können, werden
ausgegrenzt.“
Erläuterung:
Nach Art. 20 GG soll sich der demokratische Rechtsstaat auf die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative stützen. Daneben wird die freie und unabhängige Presse als „vierte
Gewalt“ bezeichnet. In dieser Logik kann man im Bildungssystem und einer freien Wissenschaft eine „fünfte Gewalt“ erkennen, weil sie junge Menschen zu kritischem Denken erziehen können. Es kann
aber auch zu kritiklosem Auswendiglernen von Prüfungsstoff motivieren, das zur Prüfung nur reproduziert und dann vergessen wird. Wer das in der Schule gelernt hat, kann auch Propagandaphrasen
leicht nachplappern. Die vierte und fünfte Gewalt haben ihre Rechtsgrundlage in Art. 5 Abs. 1 und 3 GG.
Die Gewaltenteilung funktioniert seit Corona nicht mehr. Der Wahlaufruf hat angemerkt, dass sie auch zuvor nicht optimal funktioniert hat. In Wirklichkeit kontrolliert nicht das Parlament die
Regierung, sondern die Regierung kontrolliert die Regierungsparteien und diese kontrollieren über die Fraktionsvorstände die Abgeordneten. Die Regierung kontrolliert also das Parlament, und damit
sich selbst.
Die Justiz, besonders die Verwaltungsgerichte, sollten die Bürger gegen die Staatsgewalt unterstützen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Vor Gericht erhält man aber kein Recht; man bekommt ein
Urteil! Wer als junger Richter Karriere machen will, sollte nicht allzu sehr auf seiner richterlichen Unabhängigkeit bestehen. Der herrschenden Meinung nicht zu folgen kann zu einem Karriereknick
führen. Dagegen führt der Weg zum Erfolg von hinten durch die Gedärme der Mächtigen. Einen deftigeren Ausdruck möchte ich an dieser Stelle nicht verwenden. Zu Corona-Zeiten wurden von den
Verwaltungsgerichten Urteile gefällt, die alle früher entwickelten Rechtsgrundsätze über den Haufen geworfen haben. Es wurden Urteile produziert statt Recht gesprochen!
Auch eine freie Presse muss man als Leser sehr lange suchen. Man findet sie nur noch in den Neuen Medien. Öffentlich-rechtliche Medien verbreiten nur noch Regierungspropaganda sowie handzahme
Gegenvorschläge einer regierungstreuen Opposition. Fundamentalkritik wird totgeschwiegen. Das gilt im Ergebnis auch für werbefinanzierte Medien. Kritischer Leser und Zuschauer sind für ihre
Werbekunden keine geeignete Zielgruppe. Wer Regierungspropaganda hinterfragt, glaubt auch keinen Werbebotschaften. Die Werbeagenturen sind nicht wirklich migrantenfreundlich, wenn in ca. jedem
dritten Werbespot dunkelhäutige Menschen zu sehen sind. Die Werbung will nur eine leicht beeinflussbare Zielgruppe bauchpinseln. Die werbefinanzierten Medien hetzen ihr Publikum deshalb
sogar noch stärker gegen Andersdenkende auf, als öffentlich-rechtliche Medien, um die werbe- und propagandagläubige Zielgruppe nicht mit kritischen Fragen zu konfrontieren, die sie evtl. mit dem
Virus der Kritikfähigkeit infizieren könnten. Dagegen schützt sie nur eine konsequente Ausgrenzung von Andersdenkenden.
Nach dem gesetzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien sollten diese unabhängig informieren. Das wäre auch dringend notwendig, schon um ein Gegengewicht gegen die Heranbildung eines
unkritischen Publikums durch die werbefinanzierten Medien zu bilden. Die politische Besetzung von Leitungsfunktionen verhindert das aber. Ein unkritisches Publikum ist auch für Politiker bequem.
Es ist aber nicht garantiert, dass das Volk diese Manipulation nie bemerken wird.
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de) schreibt in seinem Manifest: „Wir beobachten, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre
zunehmend unter moralischen und politischen Vorbehalt gestellt werden soll. Wir müssen vermehrt Versuche zur Kenntnis nehmen, der Freiheit von Forschung und Lehre wissenschaftsfremde Grenzen
schon im Vorfeld der Schranken des geltenden Rechts zu setzen. Einzelne beanspruchen vor dem Hintergrund ihrer Weltanschauung und ihrer politischen Ziele, festlegen zu können, welche
Fragestellungen, Themen und Argumente verwerflich sind. Damit wird der Versuch unternommen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren und politisch zu instrumentalisieren. Wer nicht
mitspielt, muss damit rechnen, diskreditiert zu werden. Auf diese Weise wird ein Konformitätsdruck erzeugt, der immer häufiger dazu führt, wissenschaftliche Debatten im Keim zu ersticken.“ Damit
wird auch verhindert, dass die Studenten, die man im Genader-Kauderwelsch nur noch als „Studierende“ bezeichnen darf, selbst wenn sie gerade feiern statt zu studieren, die Fähigkeit des
kritischen Hinterfragens erlernen. Eine freie Wissenschaft wäre dagegen eine Stütze der Demokratie.
Es gab schon immer Diskussionen, die von interessierter Seite abgewürgt wurden. 2016 thematisierte ich die Noteninflation und die Überakademisierung des Ausbildungssystem. Innerhalb 6 Jahre
explodierte die Studienanfängerquote von 35 % aus 55 %. Damit wurde insbesondere dem Handwerk der Nachwuchs abgeworben und eine Stütze unserer Volkswirtschaft geschwächt. Gleichzeitig
verbesserten sich die Durchschnittsnoten erheblich. Für immer schlechtere Leistungen von immer schlechter qualifizierten Studenten wurden immer bessere Noten vergeben, damit die Professoren ihre
Leistungszulagen nach der W-Besoldung bekamen. Nach meinen Publikationen hat der Wissenschaftsrat seine Datenerhebung zu diesem Thema nicht mehr fortgeschrieben. Hinter vorgehaltener Hand wurde
mir zugestanden, dass ich Recht habe. Aber die Hochschulen profitierten von dieser Fehlentwicklung und man solle nicht an dem Ast sägen, auf dem man Sitze. In dem Wahlaufruf wurde nicht
diskutiert, ob die staatlich finanzierten Hochschulen statt eines Resssortegoismus nicht besser das Wohl der Gesellschaft im Auge haben sollten.
Im Zuge der Bologna-Reformen, also einer Amerikanisierung des deutschen Hochschulsystems, wurde auch eine Veränderung der Professorenbesoldung vorgenommen. Die C-Besoldung wurde durch die
deutlich niedrigere W-Besoldung ersetzt, die mit angeblich leistungsabhängigen Zulagen ergänzt werden sollten. Die Merkmale, nach denen die Zulagen gewährt wurden, belohnten aber keine Leistung,
sondern Anpassung und Stromlinienförmigkeit. Eigenständiges Denken in alle Richtungen, also kreuz und quer, wurde durch das Wiederholen der herrschenden Meinung ersetzt, mit dem die Zulagen
leichter zu erreichen waren.
Der Schritt von der herrschenden Meinung zur Meinung der Herrschenden ist sehr klein. Der Motor des wissenschaftlichen Fortschritts, der mit dem Treibstoff des kritischem Hinterfragens und
kontroversen Diskussionen läuft, wurde flächendeckend abgewürgt. Es ist vor diesem Hintergrund keine Überraschung, dass sich nur pensionierte Medizinprofessoren kritisch zu den Corona-Maßnahmen
der Regierung geäußert haben. Aktiven Wissenschaftlern wäre eine abweichende Meinung teuer zu stehen gekommen. Es gab viele renommierte und meist pensionierte Kritiker mit C-Besoldung
und fundierten Argumenten. Ihnen standen die Medizinprofessoren gegenüber, die lukrative Drittmittelaufträge der Pharmaindustrie erhalten, und damit auch die Kriterien für üppige Leistungszulagen
nach der W-Besoldung erfüllten.
Die Auslandsdeutschen kennen Deutschland noch als das Land der Dichter und Denker. Diesen Titel kann unser Land nicht mehr führen, seit dem man nur noch mit staatlicher Ernennung und nicht mehr
selbsternannt, sowie nur noch in die Geradeaus-Richtung und nicht mehr quer dazu denken darf. Wir können die frühere Position als Land der Denker nur zurückbekommen, wenn wir ein Land der
selbsternannten Querdenker werden, die jeder Diffamierung trotzen.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„In einer Demokratie war es immer – zumindest theoretisch - eine Selbstverständlichkeit, dass politische Freiheiten nicht nur für die Anhänger der Regierung und von regierungstreuen
Oppositionsparteien gelten, sondern für alle Bürger und alle politischen Richtungen. Es war eine Selbstverständlichkeit, dass alle gewählten Abgeordneten in einem Parlament miteinander reden.
Rosa Luxemburg sagte einst: ,Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden!' Heute wird Anders- und insbesondere Querdenken von den Herrschenden mit allen Mitteln bekämpft und
unterdrückt.“
Man kann es auch anders formulieren: Ein Gespenst geht um in Europa, das Gespenst des Rechtspopulismus. Alle Mächte des alten Europa haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dieses Gespenst
verbündet. Wo ist die Oppositionspartei, die nicht von ihren regierenden Gegnern als rechtspopulistisch verschrien worden wäre, wo die Oppositionspartei, die den fortgeschritteneren
Oppositionsleuten sowohl wie ihren reaktionären Gegnern den brandmarkenden Vorwurf des Rechtspopulismus nicht zurückgeschleudert hätte? Diese Sätze von Karl Marx und Friedrich Engels, und sie
sind mehr als 184 Jahre alt; nur dass hier das Wort Kommunismus durch Rechtspopulismus ersetzt wurde.
Die nicht geringe Zahl der Menschen in Deutschland, die sich nach den Erfahrungen der letzten 4 Jahre von den Ampel- und den Unionsparteien abwenden, wird pauschal als rechtsextrem diffamiert.
Jeder Bürgerprotest, egal aus welchem Anlass, wird in diese Ecke gestellt. Wer als Auswanderer vor 50 Jahren „links“ an den Interessen der arbeitenden Bevölkerung definiert hat und nicht anhand
der sexuellen Orientierung oder der Bewertung einer unkontrollierten Zuwanderung, kennt sich im heutigen politischen Koordinatensystem nicht mehr aus.
Auch dass eine demokratisch gewählte Partei diskriminiert wird, dass man ihr einen Parlaments-Vizepräsidenten und die ihr zustehenden Ausschussvorsitzenden verweigert, hat es früher nicht
gegeben. Man kann der Meinung jeder Partei zu jedem Thema inhaltlich widersprechen. In einer Demokratie muss man sich aber trotzdem dafür einsetzen, dass jeder seine Meinung frei und ohne
negative Konsequenzen äußern darf, insbesondere im Parlament. Wer in dieser Situation als Nicht-AfD-Anhänger die AfD verteidigt, verteidigt den Grundkonsens einer Demokratie und damit ihren
unverzichtbaren Kern. Wer Andersdenkende bekämpft, bekämpft die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Alle politischen Kräfte außerhalb der Blockparteien aus Ampel und Union sollten sich deshalb nicht von der Ausgrenzeritis der Blockparteien anstecken lassen. Der Begriff stammt aus der DDR und
bezeichnet die mit der SED verbündeten Parteien, die als Alibi für die Unterdrückung echter Opposition dienten. Heute gibt es zwar keine dominierende Partei nach dem Vorbild der SED was eine
Gleichsetzung von DDR und BRD verbietet, aber die modernen Blockparteien, die sich und den von ihnen vertretenen Lobbyisten den Staat zur Beute machen, dulden außerhalb ihrer Seilschaften auch
keine Opposition. Sie verfolgen die Strategie „spalte und herrsche“.
Der antifaschistische Konsens nach dem Zweiten Weltkrieg kann mit zwei Sätzen zusammengefasst werden: Die NSDAP hat 1933 eine verbrecherische Herrschaftsform errichtet. Wer die wiederherstellen
will, gründet keine Partei, sondern eine kriminelle Vereinigung! Die AfD hatte mir vor 3,5 Jahren erklärt, diese Sätze vorbehaltlos unterschreiben zu können. Mit der Verwendung von Begriffen des
Strafrechts gilt aber auch die Unschuldsvermutung. Nazi darf kein Schimpfwort sein. Wer diesen Vorwurf formuliert, muss ihn auch beweisen können. Am 15.06.61 hatte in Berlin niemand die Absicht,
eine Mauer zu errichten. Heute wollen die Blockparteien eine Brandmauer gegen Rechts bauen. Ich meine: Die Mauer muss weg!
Das Wort „Parlament“ kommt vom französischen Verb „parler“ (sprechen). Das Parlament ist die Einrichtung, in der über politische Fragen miteinander gesprochen wird, und das vor allem, wenn man
unterschiedlicher Meinung ist. Wer das Gespräch mit einer unliebsamen im Parlament vertretenen Partei ablehnt, lehnt den Parlamentarismus insgesamt ab. In einem Parlament muss jeder mit jedem
über alles sprechen können. Die Verweigerung dieses Gesprächs ist antiparlamentarisch und damit antidemokratisch.
Ein Demokrat kann nur sein, wer sich aus aktiv für die Grundrechte seiner politischen Gegner einsetzt und insbesondere ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt. Jede Hetzjagd gegen
politische Gegner ist undemokratisch.
Im Verfassungsschutzbericht 2021 hat Ihr Ministerium einen neuen, vom Verfassungsschutz kreierten „Phänomenbereich“ vorgestellt, nämlich die „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“. „Diese Form der Delegitimierung erfolgt … über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie
Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen ... untergräbt ... das Vertrauen in das staatliche System insgesamt … .“ (Verfassungsschutzbericht 2022, S. 116) Soll hier ein blindes
Vertrauen der Bürger in die Politiker geschaffen werden, obwohl ein gesundes Misstrauen der Bürger eine Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist? Gilt eine massive Kritik an
Politikern und ihren Behörden als „Verächtlichmachung“, weil sie das in einer Demokratie nötige Misstrauen erzeugen will? Sind der Logik des Verfassungsschutzes Informationen, die Misstrauen
erzeugen könnten, Desinformation? Ist dagegen regierungsfreundlichen Propaganda, die das Vertrauen stützen will, Volksaufklärung?
Im „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934" heißt es in § 2 Abs. 1: „Wer öffentlich .. hetzerische ... Äußerungen über
leitende Persönlichkeiten des Staates ..., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu
untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.“ (http://www.verfassungen.de/de33-45/partei34.htm)
Natürlich kann man beide Quellen nicht gleichsetzen. Eine Strafandrohung hat eine andere Qualität als eine bloße Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Es gibt aber zwischen beiden
Definitionen erschreckende Ähnlichkeiten. Die Entwicklung der letzten Jahre beobachten wir mit großer Sorge. Der neue Betätigungsbereich des Verfassungsschutzes hat auch das Ansehen Deutschlands
im Ausland beschädigt, wie in den 50er Jahren das Verbot der KPD oder in den 70er Jahren die Berufsverbote. Der Sicherheitsapparat delegitimiert den Staat, nicht die Regierungskritiker!
Auch die sog. Reichsbürger stellen keine Gefahr für die Demokratie dar. Spanien ist eine Monarchie. Es gibt aber auch viele Menschen, die eine Republik bevorzugen würden. Sie werden nicht
politisch verfolgt. Wenn man in Spanien Republikaner sein kann, muss man in Deutschland auch Monarchist sein dürften. Sie argumentieren u.a. damit, dass die 10 europäischen Monarchen ausnahmslos
eine gute oder sehr gute Arbeit machen, unter den gewählten Präsidenten der anderen Länder aber auch Totalversager zu finden seien.
Ein großer Teil der Reichsbürger beruft sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR, das im Orientierungssatz 1
feststellte: „Es wird daran festgehalten …, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in
Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist …“ Diese Ansicht hat Karl-Eduard von Schnitzler im DDR-Fernsehen schon vor ca. 49 Jahren als Unsinn bezeichnet. Heute schließen sich
die Politiker im Ergebnis dieser Meinung an, ohne dabei das BVerfG als den Urheber der Idee vom Fortbestand des Deutschen Reiches zu erwähnen. Aber auch mit diesem Menschen kann man friedlich
diskutieren. Selbst der Rollator-Putsch vom 07.12.22 war wohl eher eine Posse als ein ernsthafte Umsturzversuch.
Ich empfehle Ihnen, den genannten „Phänomenbereich“ wieder aus dem Programm des Verfssungsschutzes zu streichen. Eine vertrauensbildende Maßnahme zum Abbau der Distanz zwischen Politik und Volk
wäre ein vollständiges Ende der Bespitzelung politischer Kräfte durch den Verfassungsschutz und die Reduzierung dieser Behörde auf die Spionageabwehr. Die Bekämpfung politisch motivierter Gewalt
ist ebenso eine Aufgabe der Polizei wie die Bekämpfung unpolitischer Gewalt, z.B. durch Hooligans im Fußball, oder die Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Es wäre auch eine Möglichkeit zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Politik, 34 Jahre nach der Wiedervereinigung endlich mit der Umsetzung des Verfassungsauftrags des Art. 146 GG zu
beginnen. In diesem Rahmen wären auch einige Grundsatzfragen wie Republik oder Monarchie, Bundesstaat oder Zentralstaat, etc. direkt vom Volk zu entscheiden. Damit wäre auch das
Reichsbürger-Thema endgültig abgehakt.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„Selbst Jens Spahn und Karl Lauterbach räumen in Interviews zu Corona inzwischen kleinlaut ein, dass viele Lockdown-Maßnahmen überzogen waren und dass man sich von der Impfung mehr versprochen
hätte. Sie gestehen aber nicht ein, dass die Experten, die das schon im April 2020 wussten und von Politik und Medien als Verschwörungstheoretiker verunglimpft wurden, Recht hatten, von einer
Entschuldigung ganz zu schweigen. Die Außerkraftsetzung der Grundrechte der Bevölkerung war ein durch nichts gedecktes Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das eigene Grundgesetz. Unser Land
braucht eine unabhängige Aufarbeitung der Corona-Politik mit besonderer Beachtung der Rolle der Pharma-Lobby und der von dieser gesteuerten EU-Kommission.“
Einen Quantensprung machten die oben beschriebenen faktischen Diskussionsverbote im Jahr 2020 im Zuge der Corona-Maßnahmen. In dem Aufruf sollte nicht diskutiert werden ob man nicht besser wie
1957 (Asiatische Grippe) und 1968 (Hongkong-Grippe) auf eine natürliche Immunisierung gesetzt hätte, statt im Profitinteresse der Pharmaindustrie ein eilig zusammengemischtes, gentechnisch
verändertes Protein massenhaft wie einen Impfstoff zu verabreichen. In der Expertenanhörung der Enquete-Kommission formulierte ich am 30.10.2020 den Verzicht auf diese Präparate und die
Forderung: „Nie wieder Contergan!“
Natürlich hatte sich der Anteil der über-80jährigen an der deutschen Bevölkerung seit 1957 vervierfacht und die über-80jährigen des Jahres 1957 hatten 10 Jahre zuvor als über-70jährige einen
harten Hungerwinter überlebt. Trotzdem hätte die heutige Politikergeneration den gleichen Mut haben müssen wie ihre Vorgänger aus den 50er Jahren, wieder die Notwendigkeit einer natürlichen
Immunisierung zu vertreten und die Verantwortung für die gegenüber 1957 vierfache Zahl von Todesfällen zu übernehmen, die man nicht verhindern könne. Sofern die Politik nicht - wie der Wahlaufruf
andeutet - von der Pharmaindustrie gekauft wurde, muss sie sich mindestens Feigheit vorwerfen lassen.
Nach dem Februar 2022 und einer verschärften westlichen Rhetorik gegen China wurde die sog. Labortheorie, die vorher zur Verschwörungstheorie erklärt wurde, auch von offizieller Seite als
möglicher Ursprung des neuartigen Corona-Virus bezeichnet. (z.B. auf https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-ursprung-labortheorie-usa-wuhan-china-100.html) für eine Entwicklung in
einem Gentechnik-Labor sprechen die ungewöhnlichen Unterschiede zwischen der DNA alter und neuer Coronaviren, die nicht durch eine natürliche Mutation entstanden sein können. Es ist wohl auch
davon auszugehen, dass China biologische Kampfstoffe entwickelt und zu diesem Zweck wie auch die USA die gain-of-function-Technik an Corona-Viren erforscht hat, die selbst als Bio-Waffe
ungeeignet sind. Wie die USA wird China diese Forschung aber nicht in einer Millionenstadt wie Wuhan durchgeführt haben, sondern - schon zum Schutz vor Angriffen mit Marschflugkörpern - in
geheimen Labors in abgelegenen Gebieten.
Wenn die Viren also einen Laborursprung haben, dann müssen sie absichtlich in Wuhan verbreitet worden sein, um mit der Theorie von einem Laborunfall am WIV eine falsche Spur zu legen. In diesem
Zusammenhang ist dringend die Frage zu klären, warum die BioNTech SE schon im Forschungsbericht 2019 (Teil des Geschäftsberichts 2019) angegeben hat, an einem Impfstoff gegen Coronaviren zu
forschen, wo China die Welt doch erst im Januar 2020 über das neuartige Coronavirus informiert hat. Für einen Impfstoff gegen harmlose natürliche Coronaviren hätte es noch 2019 keinen Markt
gegeben. BioNTech hatte offensichtlich Insider-Wissen.
Die Website https://reitschuster.de/post/exklusiv-rapide-zunahme-von-herzbeschwerden-und-schlaganfaellen/ berichtete am 22.03.24 über eine Statistik der Berliner Feuerwehr über ein rapide Zunahme
von von Einsätzen wegen Herzbeschwerden und Schlaganfällen. Aus der Statistik konnte ich folgende Grafik erstellen, bei der ich den Durchschnitt der Jahre 2018-20 = 100 gesetzt und die
Altersgruppen bis 60 als „jung“ und über 60 als „alt“ zusammengefasst habe.
2018
2019 2020 2021 2022
2023
Schlaganfall jung 98,41 88,55
108,82 123,98 132,41 137,24
Schlaganfall alt 88,04 87,60 108,84
109,72 120,75 123,75
Herzbeschwerden jung 92,20 94,73 104,55 121,15
145,01 143,41
Herzbeschwerden alt 84,03 85,60 111,27
113,00 127,30 136,04
Die Politik wird behaupten, dass der starke Anstieg besonders bei den jungen Gruppen nichts mit der Verabreichung der gentechnisch veränderten Proteine zu tun hat, die von Politik und Medien als
Corona-Impfstoffe bezeichnet wurden. Eine Erklärung für die Entwicklung haben sie aber nicht. Die angeblichen Verschwörungstheoretiker haben eine, die will die Wissenschaft der Herrschenden, die
von der Drittmittelforschung der Pharmaindustrie profitiert, aber nicht hören.
Aus der Perspektive eines Professors für Betriebswirtschaftslehre wirkte die sofortige Forderung von Bill Gates nach einem Impfstoff von Anfang an wie eine Marketing-Kampagne. Damals wusste ich
noch nicht, dass seine Stiftung nach Daten der US-Börsenaufsicht in 2019 ein größeres Aktienpaket der BioNTech SE erworben hat, und ich wusste auch nichts vom Event 201. Die Interessenlage der
Pharmaindustrie bedarf dringend einer unabhängigen Untersuchung unter Beteiligung der Corona-Maßnahmen-Kritiker der MWGFD.
Eine nahtlose Fortsetzung der beschriebenen Diskussionsverbote gab es zum Ukraine-Krieg. Anders als 1983 fehlt es noch an einer politischen Friedensbewegung, die Sorge der einfachen Menschen vor
einer Ausweitung des Krieges ist aber nicht mehr zu übersehen.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„Vor allem anderen machen wir uns große Sorgen, dass unser Land durch das verantwortungslose Handeln der die US-Regierung steuernden Banken- und Rüstungskonzerne und der durch diese ebenfalls
gelenkten Regierungen der NATO-Staaten immer tiefer in den Ukraine-Krieg hineingezogen wird.
Die den Banderafaschisten mit Straßenbenennungen und Denkmälern huldigende Ukrainische Regierung hat keine Chance, den Krieg gegen Russland zu gewinnen. Statt monoton die Verurteilung Russlands
zu fordern und damit Verhandlungen zu blockieren, sollte man sich auf die Bibel, Johannes 8 Vers 7, besinnen: ,Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.' Die NATO ist
nicht ohne Sünde! Der Westen sollte der Empfehlung des Papstes folgen und einen Verhandlungsfrieden suchen.
Jede weitere Waffenlieferung an das Selenskiregime führt nur zu noch mehr Tod und Zerstörung und ändert nichts mehr am Ausgang des Krieges. Jede weitere Eskalation, z.B. die Entsendung von
Bodentruppen, bringt uns zudem einem Atomkrieg näher, der insbesondere für unsere deutsche Heimat zum sofortigen Supergau mit der Vernichtung der Bevölkerung führen wird. Schließlich unterhalten
die USA hier zweihundert Militärniederlassungen und haben Atombomben stationiert, welche logischerweise sofort zum Ziel eines russischen Verteidigungsschlages werden müssen.“
Zu dieser Frage sollte in dem Aufruf weder die Vorgeschichte noch die Verantwortung für die vom russischen Präsidenten ergriffenen Maßnahmen diskutiert werden. Wir haben aber aus der Perspektive
der Auslandsdeutschen mit Entsetzen festgestellt, dass selbst die Frage, ob die Umsetzung der Forderung, Russland müsse den Krieg verlieren, nicht einen Atomkrieg in Europa riskieren würde,
von dem auch Mittel- und Westeuropa betroffen wäre, in der Öffentlichkeit nicht gestellt werden durfte. Die Mainstreammedien ignorierten sie mindestens und die Regierungskritiker riskierten in
Deutschland mitunter eine Strafverfolgung wegen angeblicher Billigung eines Angriffskrieges. In Spanien ist eine solche Diskussion angstfrei möglich.
Ich gehe davon aus, dass Sie die russische Sprache nicht verstehen und damit auch die russischen Menschen nicht verstehen können. Ich verstehe die Sprache wie auch die Menschen. Aus meinen
persönlichen Kontakten nach Sewastopol und Jalta weiß ich, dass die überwältigende Mehrheit der Bewohner der Krim schon vor über 25 Jahren eine Loslösung der Krim von der Ukraine nach der damals
gültigen, in einer Volksabstimmung gebilligten Verfassung der Autonomen Republik Krim wollten. Das betraf insbesondere die russische Mehrheit, aber z.B. auch die deutsche oder die griechische
Minderheit. Nur die türkische Minderheit der Krimtataren hielt zur Ukraine. Der Austausch der Verfassung durch die Regierung in Kiew ohne erneute Volksabstimmung hat die anti-ukrainische Stimmung
noch verschärft. Ich kann also aus eigener Anschauung sowie zuverlässigen Quellen sagen, dass die Volksabstimmung von 2014 über die Loslösung von der Ukraine frei und fair war, und dass das
Ergebnis die ehrliche Meinung der Menschen wiedergab. Die entgegengesetzte Berichterstattung in den deutschen Medien kann ich nur als Propaganda bewerten.
Zum Donbass kann ich mir kein eigenes Urteil erlauben. Im Sommer 2018 war ich aber 4 Wochen in Kiew, und ich habe auf den Straßen sowie in Bussen und Bahnen die Menschen zu ca. 80 % Russisch
sprechen gehört. Seit 2022 muss man aus den Berichten der deutschen Medien den Eindruck gewinnen, dass es die 80 % vier Jahre zuvor nicht gegeben habe. Weil ich meiner eigenen Beobachtung aber
mehr traue als tagesschau.de und ähnlichen Quellen, komme ich zu der gleichen Bewertung wie 2014.
Ich persönlich hätte im Aufruf nicht von „den Banderafaschisten huldigende Ukrainische Regierung“ gesprochen. Inhaltlich ist dies aber nicht falsch, und ich trage die Formulierung mit. Auf der
Website https://www.prof-mueller.net/ukraine/faschisten/ habe ich mehrere Beispiele für die Nähe der Ukraine zu NSDAP-Sympathisanten angeführt, z.B. ukrainische Briefmarken mit SS-Angehörigen,
ASOW-Milizionäre mit Hitler-Bild, ukrainische Offiziere mit Hakenkreuz-Armbändern, Selenski mit Totenkopf-Aufnäher, Konzertbesucher mit Hakenkreuz-Fahnen und T-Shirts, Demonstranten mit
Hitler-Gruß und Hakenkreuz-Tatoos. Diese Verbindungen wollte der Wahlaufruf nur andeuten. Wo ist gegenüber der Ukraine die Brandmauer gegen rechts?
Eine wichtige Rolle spielt die Informationspolitik. Die Verordnung mit Gesetzeskraft vom 01.09.1939, mit der das Hören ausländischer Radiosender strafbar wurde, wurde u.a. mit folgenden Sätzen
begründet: „Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der
Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich gelogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volke Schaden zuzufügen. ...“ Diese Aussage könnte mit einer etwas moderneren
Wortwahl auch aus dem Verteidigungsministerium kommen. Im Fall des abgehörten Gesprächs hochrangiger Bundeswehroffiziere vom 19.02.24 hat das Haus Ihres Kollegen Pistsorius am 02.03.24 die
Richtigkeit des Gesprächs bestätigt, und am Folgetag erklärte der Minister: „Es handelt sich um einen hybriden Angriff zur Desinformation - es geht um Spaltung, es geht darum, unsere
Geschlossenheit zu untergraben.“ Die Wahrheit ist also Desinformation! Solche Verlautbarungen verbreitern den Abstand zwischen Politik und Volk.
Das im Wahlaufruf verwendete Bibelzitat ist keine bloße Wiederholung des fünften Gebotes (Du sollst nicht töten!). Es ist eine Mahnung, andere Menschen nicht für ein bestimmtes Verhalten (z.B.
Ehebruch) zu verurteilen, weil man selbst auch Schuld auf sich geladen hat. Ein Frieden kann nur am Verhandlungstisch gefunden werden. Beschimpfungen und verbale Verurteilungen sind
kontraproduktiv, und bringen im Ergebnis nur Tod und Leid über die Menschen, deren Elend mit dem Krieg immer weiter verlängert wird.
An der Einschätzung der militärischen Lage kann es keinen Zweifel geben. Trotz der vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung haben die verhängten Sanktionen Russland nicht geschwächt, wohl
aber die deutsche Wirtschaft. Die ukrainische Offensive von 2023 hat nicht wie versprochen die russische Landbrücke zur Krim abgeschnitten und nur ukrainische Soldaten sinnlos verheizt. Die
westlichen Waffenlieferungen „aus den Beständen“ haben der Ukraine nicht zum Sieg verholfen, sondern nur die eigenen Armeen entwaffnet. Wer in dieser Situation immer noch den totale Krieg
fordert, hat aus der Geschichte nichts gelernt. Totale Kriege führen in eine totale Niederlage. Aus militärisches Sicht hätte Deutschland 1943 nach Stalingrad kapitulieren sollen. Ein Umsturz mit
anschließender bedingungsloser Kapitulation hätte zu dieser Zeit aber zu einer neuen Dolchstoßlegende geführt. Diese historische Hypothek hat die Ukraine nicht. Ein Frieden mit einer
Finlandisierung der Rest-Ukraine ist heute noch möglich. Eine „koreanische Lösung“ wäre vor einem Jahr noch möglich gewesen (vgl.
https://tkp.at/2023/01/20/koreanische-loesung-fuer-ukraine-konflikt/), heute würde Russland das nicht mehr akzeptieren.
Die Bundesregierung hat kraft ihres Amtseides die Pflicht, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Der größtmögliche Schaden wäre die Verwicklung in einen Krieg, der zu einem Atomkrieg eskalieren
kann. Ich bin auch nach Spanien gezogen, damit meine Kinder im Extremfall wissen, wohin sie fliehen können! Mein Haus in 10 km Luftlinie von US-Stützpunkt in Wiesbaden-Erbenheim, der als
Kommandozentrale eines der bevorzugten Ziele für russische Atomrakten wäre, würde nach einem Krieg nicht mehr existieren, und das ganze Rhein-Main-Gebiet wäre wegen des vorherrschenden Westwindes
wohl bis Offenbach atomar verstrahlt und unbewohnbar. Auch viele andere Deutsche in Spanien sind froh, dass sie jetzt nicht in Deutschland leben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich die
Sorge um den Frieden auch in Deutschland langsam ausbreitet und dass sich die Politik in dieser überlebenswichtigen Frage damit immer weiter vom Volk entfernt.
Frühere Kanzler, Außenminister und Friedensnobelpreisträger wie Gustav Stresemann und Willy Brandt, die ihrer Politik auf der Interessenlage der Gegenseite und der Identifizierung
gleichgerichteter Interessen aufbauten, wurden nicht öffentlich demontiert, sie werden aber auch nicht mehr als Vorbilder erwähnt. Wer aktuell diesen Ansatz vertritt, wird dagegen diffamiert,
oder schlicht ignoriert.
Ich möchte Ihnen und Ihren Kollegen in der Regierung empfehlen, Ihrem Amtseid zu folgen und der Empfehlung des Papstes, die weiße Fahne zu hissen, umzusetzen. Die beschriebene Eskalation und die
großflächige Zerstörung unseres Landes in einem Dritten Weltkrieg können nur dann verhindert werden, wenn die deutsche Außenpolitik nicht mehr verbaerbockt wird, sondern sie sich auf Stresemann
und Brandt besinnt.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„Der Westen repräsentiert nur 15 % der Weltbevölkerung. Die USA haben sich mit ihrer bedingungslosen Unterstützung Israels im Gaza-Krieg gegenüber den restlichen 85 % isoliert. Die deutsche
Regierung gehorcht auch hier bedingungslos den USA, was für ein stark von der Weltwirtschaft abhängiges Land in eine Sackgasse führt. Die deutsche Außenministerin, die als Missionarin um die Welt
reist, um „westliche Werte“ zu predigen, macht sich nicht nur im globalen Süden damit lächerlich. Sie ist vielen unserer Mitbürger ebenso peinlich wie der Wirtschaftsminister, der keine Ahnung
von Wirtschaft hat.“
Eine Minderheit von 15 % hat nicht das Recht, dem Rest seinen Willen und seine Werte aufzuzwingen. Spanien unterhält enge Beziehungen zu Lateinamerika, wobei es Überheblichkeit vermeiden will. In
Lateinamerika gibt es mindestens im einfachen Volk eine starke Ablehnung der Gringos, also der Nordamerikaner. Als Europäer ist man davon noch nicht betroffen. Die spanische Politik will es auch
dabei belassen.
Als Deutsche in Spanien wollen wir friedlich in unserer Wahlheimat leben, ohne uns für unsere alte Heimat schämen zu müssen. Die neue deutsche Überheblichkeit unter der jetzigen Außenministerin
ist hierfür ein Störfaktor. Der Westen muss mittelfristig von seinem „hohen Ross“ herunterkommen, wenn er nicht unfreiwillig vom Pferd geholt werden will.
Die sog. „regelbasierte Weltordnung“, bei der die Regeln noch nicht einmal festgeschrieben werden sondern im Einzelfall von den USA willkürlich festgelegt werden sollen, ist für den Rest der Welt
keine Option. Von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen grundlegenden Dokumenten des Völkerrechts abgesehen, kann eine friedliche Weltordnung nur auf den Prinzipien der
Gleichberechtigung und der Nichteinmischung beruhen. Bestrebungen einzelner Staaten, andere Staaten oder Regionen dominieren zu wollen, führen zu Bündnissen der davon bedrohten Länder und zur
Eskalation solcher Konflikte.
Die Normalbürger verspüren wenig Neigung, ihre Nase in Angelegenheiten zu stecken, die sie nichts angehen, und sich damit vermeidbare Probleme einzuhandeln. Das abgehörte Gespräch hoher
Luftwaffenoffiziere vom 19.02.24, enthält Gesprächssegmente, wonach dieser kleine Kreis dem US-Oberbefehlshaber für den Pazifik einen Plan vorgestellt habe. Der kann also nichts mit Europa und
dem NATO-Gebiet und auch nichts mit der Ukraine zu tun gehabt haben. Einer fragte seinen Kollegen nach dem Stand eines Dienstreiseantrags nach Comalapa, einen US-Stützpunkt in El Salvador (vgl.
https://tkp.at/2024/03/14/deutsche-luftwaffe-in-el-salvador/). Weder der Pazifik noch Mittelamerika haben etwas mit der NATO zu tun. Die Normalbürger hätten kein Verständnis dafür, wenn sich die
Bundeswehr weltweit in Abenteuer der USA überall auf der Welt hineinziehen ließe.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„Das Heizungsgesetz und das geplante Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren sehen die meisten Bürger skeptisch. Ein Land, das in Berlin keinen Flughafen, in Hamburg keine Philharmonie und in
Stuttgart keinen Bahnhof bauen kann, ohne gegenüber der Planung bis zum Zehnfachen an Zeit und Geld zu benötigen, kann auch keinen Umbau der Energieversorgung organisieren, bei dem eine Vielzahl
derartiger Baustellen nötig wäre.
Vielen Menschen leuchtet nicht ein, warum der heutige Klimawandel menschengemacht sein soll. Die mittelalterliche Warmzeit vor 1000 Jahren - Grönland war in den Küstenregionen ein grünes
Land - und die römische Warmzeit vor 2000 Jahren, in denen es deutlich wärmer war als heute, waren natürliche Schwankungen gewesen. Diese Menschen fragen sich, ob man nicht besser mit dem
Klimawandel leben sollte und in Bewässerungssysteme und Hochwasserschutz investiert, statt mit teuren und wahrscheinlich wirkungslosen Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 einem Klimagott hunderte
von Milliarden zu opfern.“
Die Erinnerung an die Unfähigkeit des Staates, Großprojekte innerhalb eines geplanten Zeit- und Kostenrahmens umzusetzen, fällt den Normalbürgern nicht schwer. Die Beispiele könnten erweitert
werden, z.B. um Endlosbaustellen zur Sanierung maroder Autobahnbrücken. Russland konnte die 19 km lange Brücke zur Krim in weniger als 2 Jahren fertigstellen! Für eine kleine Autobahnbrücke bei
Lüdenscheid wurden 5 Jahre Bauzeit geplant und 3 Jahre sind schon um. Werden es in Wirklichkeit 15 Jahre?
1989 hat der Direktor des UN Environment Programm einen Anstieg des Meeresspiegels um 3 Fuß (91,44 cm) in 30 Jahren vorhergesagt, bei dem die Malediven und andere Inselstaaten im Meer versinken
würden. Dieses Weltuntergangs-Szenario hätte also vor 5 Jahren eintreten sollen! Logisch denkende Menschen kommen zu der Einschätzung, dass die Annahmen der UN falsch gewesen sein müssen.
Die herrschende Meinung zum Klimawandel darf nicht aber mehr hinterfragt werden. Die banalen Feststellungen, dass es vor 2000 Jahren in der römischen Warmzeit und vor 1000 Jahren in der
mittelalterlichen Warmzeit wärmer war als heute, gilt als Ketzerei. Es sei daran erinnert, dass die katholische Kirche zu Zeiten Galilei sogar die Mathematik als Wissenschaft des Teufels
bezeichnete.
Dass die Erwärmung nach dem Ende der Kleinen Eiszeit vor 200 Jahren, das mit dem zaghaften Beginn der Industrialisierung zusammenfiel, auch auf die Industrialisierung zurückzuführen sei, könnte
nach wissenschaftlichen Maßstäben höchstens dann als bewiesen gelten, wenn alle anderen möglichen Ursachen wie z.B. der Abstand zwischen Erde und Sonne sowie die Intensität der Sonnenaktivitäten
ausgeschlossen werden können. Diese anderen möglichen Erklärungen wurden aber niemals geprüft. Jede Wissenschaftlichkeit hört auf, wo ein quasi-religiöser Glaube anfängt.
Die Diskussion über das moderne Glaubensbekenntnis wird von der herrschenden Wissenschaft, die immer mehr eine Wissenschaft der Herrschenden ist, verweigert. Es muss aber in einer Demokratie eine
Diskussion geben, ob man dem Klimagott Milliarden für ein Ende der globalen Erwärmung opfern soll, oder ob nicht besser in Bewässerungssysteme und Hochwasserschutz investiert werden sollte, um
mit dem unvermeidbaren Klimawandel zu leben. Zum Abbau der Distanz zwischen Politik und Volk wäre es dringend erforderlich, bei Klima-Fragen von einer dogmatischen zu einer pragmatischen Politik
zu wechseln, die für den Steuerzahler auch sehr viel billiger wäre.
Der Wahlaufruf beschreibt die aktuelle Situation mit folgenden Worten:
„Nach Art. 16 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben erwachsene Männer und Frauen das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Nach Abs. 3 ist diese Familie die
natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Dieses Menschenrecht ist einzufordern. Alles Gerede von drei, vier oder fünf Geschlechtern und
der angeblichen freien Geschlechterwahl ist Geschwätz, welches von den tatsächlichen Problemen der Gesellschaft ablenkt.
Sexualität gehört ins Private und nicht in die Öffentlichkeit. Was erwachsene Menschen in ihrem Privatbereich mit wem machen, geht die Gesellschaft nichts an, aber sie will damit auch nicht
belästigt werden. Auf jeden Fall soll man die Kinder in Ruhe lassen.
Das Gender-Kauderwelsch und andere Verunstaltungen der deutschen Sprache werden von einer großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Es muss möglich sein, ein Zigeunerschnitzel zum Essen zu
bestellen und zum Nachtisch einen Negerkuss, ohne dafür verbal gesteinigt zu werden.“
In den 10er Jahren begann mit der noch zaghaften Verunstaltung der deutschen Sprache durch Einführung eines Gender-Kauderwelsch der Versuch einer Kontrolle des Denkens durch die Kontrolle der
Sprache; also der Versuch einer Gehirnwäsche. Wir halten es als alte weiße Männer für eine Frage der Galanterie, wenn ein Gentleman alter Schule trotz des generischen Maskulinums in der deutschen
Sprache z.B. von Kolleginnen und Kollegen spricht. Dieses Motiv wird in Deutschland aber als sexistisch verunglimpft, wogegen die Frauen in Spanien für Höflichkeiten empfänglicher sind. Wir
nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass das in Deutschland immer weniger der Fall ist.
Auf den Gender-Schluckauf folgte die Ächtung von immer mehr Worten wie Negerkuss, Zigeunerschnitzel, Indianer, Eskimo etc. Eine selbsternannte Sprachpolizei bestraft Verstöße gegen die
Sprechverbote mit einem Shitstorm. Wenn z.B. einem Angestellter verhaltensbedingt gekündigt wird, weil er in der Kantine „ich hätte gern einen Negerkuss“ sagte, dann ist es nur ein schwacher
Trost, dass er mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg hatte. Die Einschüchterung steht im Raum. In Spanien können wir noch unbekümmert von negros, gitanos oder indios sprechen. Die Sprechverbote
und das Gendern in den Medien, die auch in Deutschland von einer großen Mehrheit der Menschen abgelehnt werden, entfremden uns immer mehr von unserer alten Heimat. Gendern und Sprechverbote
sollen über das Sprechen das Denken verändern - 1984 hat 40 Jahre Verspätung!
Als die Vorfahren der Menschen vor vielleicht 4 Mio. Jahren den aufrechten Gang erlernt haben, bekamen die Frauen ein Problem. Bei trächtigen Vierbeinern werden die Föten von der Bauchmuskulatur
gehalten, und sie sind bis kurz vor der Geburt in ihrer Bewegung kaum eingeschränkt. Das habe ich bei meinen Katzen mehrfach beobachten können. Bei Zweibeinern liegt der Fötus aber auf dem
Beckenknochen, was das Risiko von Fehlgeburten stark erhöht. Um zu Überleben mussten die frühen Menschen zu einer geschlechterbezogenen Arbeitsteilung übergehen, bei der die Männer die Frauen
mindestens in der Schwangerschaft von schwerer körperlicher Arbeit entlasteten. Und die Frauen waren fast immer schwanger. Die Geschlechterrollen müssen sich in dieser langen Zeit in der DNA der
Menschen verewigt haben. Politiker, die sie per Parlamentsbeschluss daraus entfernen wollen, werden damit keinen Erfolg haben.
Zudem entscheiden sich bei praktisch allen Säugetieren und Vögeln die paarungsbereiten Weibchen für dominante Männchen, und die meisten Männer und Frauen folgen noch heute bei der Partnerwahl
diesen Verhaltensmustern. Wenn sie damit glücklich sind, muss die Gesellschaft das akzeptieren. Alle Versuche der Umerziehung auf diesem Gebiet wird auf den entschiedenen Widerstand besonders
junger Menschen treffen, deren Eltern und Großeltern sich dann aber anschließen könnten. Dann ist allerdings ein männliches Dominanzverhalten auch im Beruf nicht zu vermeiden.
Völliges Unverständnis haben wir als Auslandsdeutsche in Spanien für die neumodische Vorstellung, dass es mehr als zwei Geschlechter geben soll. Dass das Bundesverfassungsgericht aus der
Tatsache, dass in extrem seltenen Ausnahmefällen als Laune der Natur Kinder geboren werden, die sowohl Eierstöcke als auch Hoden haben, und sie die Möglichkeit auf ein eigenes Geschlecht
„Diverse“ haben müssten, war schon schräg. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die 1949 das Grundgesetz beschlossen haben, hätten das niemals gewollt. Dass daraus aber ein Recht gemacht
wird, sein Geschlecht selbst wählen und einmal jährlich wechseln zu dürfen, ist schlicht und einfach nur noch Wahnsinn. So einen Unsinn kann sich nur ausdenken, wer jede Bodenhaftung verloren
hat.
Wenn die Politik ihre Distanz zum Volk abbauen will, dann muss sie auch auf diesem Gebiet die Bodenhaftung zurückgewinnen und der Biologie folgen, und nicht der Gender-Ideologie.
Im Heute-Journal vom 24.03.24 hat der ehemalige CDU-Vorsitzende Armin Laschet als Reaktion auf die Veröffentlichung der RKI-Protokolle auf Multipolar eine Enquete-Kommission des Bundestags
vorgeschlagen. Ähnliche Töne hört man auch aus der FDP und von den Grünen.
Das könnte ein Schritt in die richtige Richtung werden, der Weg ist aber noch sehr lang. Anscheinend will man aber die Experten, die seit 4 Jahren als Verschwörungstheoretiker diffamiert werden,
weiter ausschließen. Ich schätze dagegen, dass die Spaltung der Gesellschaft für diese teile-und-herrsche-Strategie inzwischen zu tief ist, und sie mit einer solchen Beruhigungspille nicht
überwunden werden könnte. Eine reine Alibi-Veranstaltung würde sie sogar weiter vertiefen.
Für eine wirkliche Aufarbeitung müssten prominente Corona-Maßnahmen-Kritiker in die Kommission berufen werden und die Vorarbeit z.B. des Corona-Untersuchungsausschusses müsste in die
Enquete-Kommission eingebracht werden. Es darf auch nicht nur nach der deutschen Politik gefragt werden, sondern vor allem nach den internationalen Verflechtungen wie der Rolle der WHO oder dem
Event 201. Der Einfluss der Pharma-Lobby kann nur vor diesem Hintergrund verstanden werden.
Man kann spekulieren, ob der Vorschlag der Aufarbeitung, ob ehrlich oder als Alibi-Veranstaltung, wirklich nur eine Reaktion auf die erzwungene Veröffentlichung der RKI-Protokolle ist, oder ob er
nicht auch den erwarteten Wahlergebnissen des Jahres 2024 geschuldet ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass bei der Europawahl und den drei Landtagswahlen die Ampel- und die Unions-Parteien
zusammen die Stimmen von deutlich weniger als der Hälfte der Wahlberechtigten erhalten. Es könnte dann hilfreich sein, dieses unabwendbare Ereignis der Öffentlichkeit mit einem aktuellen Ereignis
zu erklären, statt einen langfristigen Vertrauensverlust einräumen zu müssen, wie ihn Gregor Gysi schon am 26.01.2022 im Bundestag ansprach.
Dieses kurzfristige Motiv, wenn es 10 Wochen vor der Europawahl überhaupt noch realisiert werden könnte, löst aber kein Problem. Für eine wirkliche Überwindung der Spaltung der Gesellschaft wäre
es erforderlich, die anderen vom erwähnten Wahlaufruf aus Spanien benannten Punkte ebenfalls zu diskutieren, was nicht vom Auftrag einer Corona-Enquete-Kommission gedeckt wäre. Hierfür müssten
andere Formate gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Werner Müller