Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen

 

zum Thema möchte ich folgende Nachricht und meine Antwort veröffentlichen:

 

E-Mail-Adresse: reg1@barc.diplo.de

Nachricht:
Wir haben Sie vom deutschen Generalkonsulat in Barcelona kontaktiert.
Bei der Lieferung Ihrer Wahlunterlagen ist es zu einem Zwischenfall gekommen. Die Adresse ist unvollständig, es fehlen die Wohnungs- und die Hausnummer. Gestern konnte die Firma NACEX den Briefumschlag nicht zustellen. Bitte geben Sie uns die vollständige Adresse und eine Kontakttelefonnummer an, damit der Zusteller den Umschlag zustellen kann.
Hier finden Sie die Nummer der Tracking-Nummer: 427553052
Wenn Sie es vorziehen, die Sendung selbst zu verwalten, sollten Sie die Agentur kontaktieren. (0401)

Nutzer hat die Datenschutzerklärung akzeptiert. Datum/Uhrzeit: 2025-02-20 09:23:08 CET

Antwort:

 

Sehr geehrte Frau  ...,

ich danke Ihnen für Ihre aufschlussreiche Mitteilung vom 20.02.25, 23:08 Uhr. Es war sehr interessant, dass das Auswärtige Amt meine Website kannte, meine Adresse, Email und Handy-Nummer, die ich dem Wahlamt in .. als Kontakt mitgeteilt habe, aber nach Ihrer Aussage nicht. Das Auswärtige Amt wusste damit auch, dass ich ein Gegner der Corona-Politik bin und deshalb nicht die Absicht haben konnte, die Ampel-Union (ab dem 24.02.25 Kenia-Einheitspartei) zu wählen. Sie dürften auch gewusst haben, dass Kontaktformulare von Webseiten in gesonderte Briefkästen geleitet werden, damit Hacker nicht den persönlichen Schriftverkehr blockieren können. Solche gesonderten Briefkästen werden auch seltener geöffnet.

Es gibt die Lebensweisheit: Halte deinen Gegner nicht für dümmer als dich selbst, auch wenn er sich dumm stellt. Ich bin ausweislich meiner Website ein erkennbarer Regierungsgegner und ich halte es für unmöglich, dass das Auswärtige Amt selbst nach über 3 Jahren feministischer Außenpolitik unter Führung einer inkompetenten Ministerin so desorganisiert ist, dass ein für den äußersten Süden Spaniens vorgesehener Wahlbrief versehentlich in den äußersten Norden geschickt wird. Hier muss ich Absicht vermuten. Sollten die Ministerin jetzt in der Tradition grüner Politiker wegen des Vorwurfs der Inkompetenz jetzt einen Strafantrag wegen Majestätsbeleidigung (§ 188 StGB) gegen mich prüfen, so muss ich sie daran erinnern, dass bei einer in Spanien geschriebenen und an eine spanische Adresse gerichteten Mail der „Tatort“ in Spanien liegt, und diese nach spanischem Recht zu beurteilen ist. Die Strategie deutscher Politiker, Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen (siehe auch die Münchner Rede des US-Vizepräsidenten vom 14.02.25) würde also hier nicht greifen.

Natürlich werden Sie meiner Vermutung, dass der Wahlbrief absichtlich vertauscht worden sein konnte, dass dann auch meine dem Wahlamt Rüsselsheim mitgeteilten Kontaktdaten absichtlich nicht übertragen worden sein konnten und dass der Vermerk, dass ich den Wahlbrief im Konsulat abholen und sofort nach der Stimmabgabe (vor der Tür) dort auch wieder abgeben wollte, absichtlich verloren gegangen sei. Diesen Widerspruch nehme ich schon vorauseilend zur Kenntnis. Er widerspricht aber meiner Lebenserfahrung. Nachdem ich Anfang September 2021 mit Corona ins Klinikum Darmstadt eingeliefert wurde und mit dem Oberarzt über die als Impfung bezeichnete Gentechnik-Therapie diskutierte, war es mit Sicherheit kein Zufall, dass ein paar Tage später ein Fernsehteam von Spigel-TV im Krankenhaus erschien, vordergründig eine Reportage über den Alltag auf einer Corona-Isolierstation drehte (Ausstrahlung am 08.09.21) und dabei zufällig einen prominenten Maßnahmen-Kritiker entdeckte, der noch immer an seiner Meinung festhielt. Natürlich wollte der Oberarzt mit dieser PR-Maßnahme seine Reputation steigern und seine Corona-Station als Vorzeigeeinrichtung präsentieren; ohne den Querdenker wäre Spiegel-TV nicht gekommen. Ebenso wenig war es ein Zufall, dass das gleiche Fernsehteam über einen Montagsspaziergang des Maßnahmen-Widerstands in meinem Wohnort berichtete, mich dort zufällig antraf und mich interviewte. (Ausstrahlung am 28.02.22) Diesmal war der Zufall mit mir abgesprochen, aber trotzdem inszeniert. Sie werden sicher nachvollziehen können, dass ich nach diesen Erfahrungen nicht mehr an Zufälle glaube. Schon das Ausmaß der aktuellen Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen stellt das Wahlchaos von Berlin aus dem Jahr 2021 in den Schatten. Wegen der allseits bekannten Desorganisation der Berliner Verwaltung war es damals aber plausibel, dass es sich um ein Ergebnis kumulierter Unfähigkeit handelte. Aus dem Auswärtigen Amt ist mir aber keine entsprechende Vorgeschichte bekannt; von den peinlichen öffentlichen Auftritten der Ministerin einmal abgesehen.

Mein Verdacht einer absichtlichen Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen wird auch noch durch die nackten Zahlen gestützt. Das Auswärtige Amt geht von 3 bis 4 Mio. Deutschen mit ständigem Aufenthalt im Ausland aus. Lt. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/bundestagswahl-ausland-briefwahl-100.html sollen aber nur 213.000 die Briefwahl aus dem Ausland beantragt haben. Wenn über 3 Mio. Auslandsdeutsche angesichts der kurzen Frist erst gar nicht versucht haben, im Ausland zu wählen, dann dürfte es sich bei den 213.000 Hartnäckigen (ca. 6 %) in einem hohen Umfang um diejenigen Auslandsdeutschen handeln, die vor der grünen Bevormundung und der Kriegsgefahr ins Ausland geflohen sind, und die dann wohl eher nicht die Ampelunion und noch viel weniger die Grünen wählen würden. Darin erkenne ich mindestens ein Motiv für eine aktive Wahlbehinderung durch das grüne Außenministerium.

Inzwischen werden in den Medien regierungstreue Verfassungsrechtsexperten in Stellung gebracht, die den Skandal rechtfertigen. Hierzu ist folgendes zu erwidern:

Natürlich hätte das Grundgesetz das Wahlrecht von einem inländischen Wohnort abhängig machen und damit die Auslandsdeutschen vom Wahlrecht ausschließen können. Weil das nicht der Fall ist, musste der Gesetzgeber eine praktikable Regelung treffen, um den Auslandsdeutschen das Wahlrecht nicht nur auf dem Papier zu gewähren, sondern auch in der Realität.

Die Briefwahl für Auslandsdeutsche ist im Prinzip eine praktikable Regelung, sofern die Fristen dafür ausreichen. Die Möglichkeit vorzeitiger Neuwahlen kam nicht überraschend; es knirschte seit Monaten in der Koalition. Der Gesetzgeber hätte schon im Sommer mit der Organisation von Wahllokalen in den Botschaften und Konsulaten eine Alternative schaffen können; mindestens hätte ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf in der Schublade liegen müssen.  

Nach diesem Versäumnis hat das Auswärtige Amt die Verpflichtung übernommen, die Wahl im Ausland durch Öffnung des amtlichen Kurierwegs sicherzustellen. (siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/2693378-2693378). Dieser Selbstverpflichtung ist das Auswärtige Amt nicht nachgekommen. Würde man hier die Vorgehensweise des Strafrechts einschließlich der Unschuldsvermutung übernehmen, wäre die Verletzung einer Garantenpflicht eine Tatbegehung durch Unterlassen. Würde z.B. ein Lehrer einem Schüler in Lebensgefahr nicht helfen, wäre das keine unterlassene Hilfeleistung, sondern Totschlag. Wenn trotz einer ausreichenden Organisation „blöde Fehler“ passieren, würde man eine unzureichende Kontrolle im Strafrecht als „bedingten Vorsatz“ bezeichnen. Man weiß, dass Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben würde, und tut nicht genug gegen ihre Unterlassung. Es ist also nach dieser Logik nicht falsch, von Vorsatz zu sprechen.

Natürlich ist es sehr gut möglich, dass die Ministerin - wie üblich - wieder einmal „eine zu große Klappe“ hatte. Trotzdem war diese Aussage von der Sicherstellung der Wahl im Ausland kein unverbindliches Geschwätz! Die Auslandsdeutschen durften sie beim Wort nehmen. Also war es die Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, die leichtfertige Selbstverpflichtung zu erfüllen. Mein Vorwurf richtet sich nicht gegen Sie persönlich, sondern gegen die Leitung des Auswärtigen Amtes. Allerdings darf ich vermuten, dass Sie keine einfache Büroangestellte sind, wenn Sie am 20.02.25 bei Öffnungszeiten bis 16.30 Uhr um 23:08 Uhr noch gearbeitet haben, um mir eine Mitteilung per Kontaktformular zu schicken.

Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich zur Beweissicherung die Zustellung des Wahlbriefes an meine Adresse
...
wünsche.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Werner Müller

Anfechtung der Wahl vom 23. Februar 2025

 

Das BSW hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses die Wahl anfechten zu wollen. Ich habe wegen des faktischen Ausschlusses der Auslandsdeutschen schon am Abend des 23.02.25 gehandelt. Hier der Text meines Einspruchs:

 

Frau
Präsidentin des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
D - 11011 Berlin

Kopie: Bundeswahlleiterin


23. Februar 2025


Einspruch nach § 2 Abs. 2 WahlPrG gegen die Wertung der Bundestagswahl vom 23.02.2025


Sehr geehrte Frau Bas,

gegen die Wertung der Bundestagswahl vom 23.02.2025 lege ich hiermit Einspruch ein.

G r ü n d e :

§§ 16 Abs. 2 Nr. 2, 18 Abs. 5 und 36 Abs. 1 Satz 1 BWahlG sind  mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, weil die Verfahrensvorschriften dazu führen, dass Deutsche mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die Fristen nicht einhalten können.

Lt. Eurostat sollen 2024 unter Verwendung älterer Zahlen bei nicht aktuellen Daten 1.274.586 Deutsche im EWR-Ausland + UK gelebt haben, davon 128.049 in Spanien. (https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/migr_pop1ctz__custom_74787/bookmark/table?lang=de&bookmarkId =ddd48787-05f6-4ecf-8eea-b60bb8c294c0). Die Zahl für Spanien halte ich für zu niedrig, weil die spanischen Behörden unter Verletzung des EU-Rechts ausländischen Rentnern die Aufenthaltsgenehmigung mit absurden Begründungen verweigern. Der Grund dürfte darin liegen, dass Spanien den rückkehrenden Gastarbeitern den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geöffnet hat, und Rentner mit anderer EU-Staatsbürgerschaft nach dem Diskriminierungsverbot ebenfalls aufgenommen werden müssten. Zudem gibt es noch die Deutschen, die nur etwa 8 Monate in Spanien leben (die Vermieter von Ferienwohnungen gewähren dann hohe Rabatte) und ihren Urlaub in Deutschland verbringen, oder die ohne dauernden Aufenthalt mit einem Wohnmobil in Europa unterwegs sind.

Die meisten Auslandsdeutschen äußerten in Gesprächen mindestens als Sekundärmotiv, dass ihr Eigenheim nach dem Auszug der erwachsenen Kinder für sie eigentlich zu groß sei und dass sich die Kinder angesichts der hohen Immobilienpreise kein eigenes Haus mehr leisten können. Deshalb haben viele ihr Haus den Kindern und Enkeln zur Nutzung überlassen. Ein weiterer Grund ist die Befürchtung, Deutschland könnte nach dem Rückzug der USA aus dem Ukraine-Krieg russische Truppen mit deutschen Raketen beschießen lassen, und dann Ziel eines russischen Gegenangriffs werden. Mindestens ein ehemaliger Selbständiger ist nach Spanien ausgewandert, weil er sich die private Krankenversicherung in Deutschland nicht mehr leisten kann. Die Unterschiede sind auch wirklich enorm. Für ein völlig identisches Medikament, für das ich in einer deutschen Apotheke 55 € gegeben habe, musste ich in Spanien nur 9 € zahlen. Ich zahle für meine spanische PKV mit 100-%-Leistung nur die Hälfte wie für die ergänzende deutsche PKV für Beamte mit 30-%-Leistung. Weil die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 jetzt in den Ruhestand gehen, wird sich die Zahl der Auslandsdeutschen bald stark erhöhen. Die Jugend der 70er Jahre war abenteuerlustig, und könnte frühere Aussteiger-Träume jetzt ausleben. Die Verstärkung könnte auch für das PKV-Problem gelten, denn die Baby-Boomer waren in den 70er Jahren von Lehrstellenmangel und Jugendarbeitslosigkeit betroffen und in den 80er Jahren von der Akademiker-Arbeitslosigkeit. Sie haben auch viele selbständige Existenzen außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung begründet.

Mindestens die „Zwei-Drittel-Auswanderer“ und die „Wohnmobil-Nomaden“ melden sich im Ausland nicht an, und können dann auch nicht in die Eurostat-Statistik eingehen. Sollten die spanischen Zahlen vom Ausländeramt und nicht von den kommunalen Meldebehörden stammen, wäre die Masse der deutschen Rentner mit Eigentumswohnung und ohne Aufenthaltsgenehmigung auch nicht erfasst. Schon auf der Grundlage der offiziellen Zahlen ohne das spanische Dunkelfeld kann von mindestens 2 Mio. Deutschen im Ausland (weltweit) ausgegangen werden.

Ich lebe seit September 2023 in Spanien. Am 13.01.25 habe ich über das Internet die Briefwahl und die Versendung der Briefwahlunterlagen an das deutsche Konsulat in Malaga beantragt. Aus Rüsselsheim sollen sie am 07.02.25 an das Auswärtige Amt geschickt worden sein. Am 12.02.25 teilte mir das Konsulat in Malaga auf Anfrage mit, dass meine Briefwahlunterlagen noch nicht eingegangen seien und ich umgehen nach dem Zugang informiert würde. Bei einer nochmaligen Nachfrage am 19.02.25 erhielt ich die Antwort, dass die Unterlagen noch immer nicht eingegangen seien, der letzte Kurier für die Rücksendung nach Deutschland aber schon am 18.02.25 abgeflogen sei. Auch am 21.02.25 waren die zwei Wochen zuvor abgeschickten Briefwahlunterlagen noch immer nicht in Malaga eingetroffen.

Angesichts dieser persönlichen Erfahrungen mit der praktischen Unmöglichkeit zur Teilnahme an der Wahl ist davon auszugehen, dass die große Mehrheit der Auslandsdeutschen bei dieser Bundestagswahl von seinem Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Dabei hatte die Bundesregierung auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/2693378-2693378 mit dem Hinweis geworben: „Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist.“ Böse Zungen mögen spekulieren, dass das angesichts der feindseligen Haltung der grünen Außenministerin gegenüber alten weißen Männern, die zusätzlich noch bio-deutsch und heterosexuell sind, Absicht war. 2 Mio., zusätzliche Stimmen hätten das Wahlergebnis verändern können. Auf https://www. tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/wahlrecht-auslandsdeutsche-100.html und https:// www.tagesschau.de/ausland/asien/bundestagswahl-stimmabgabe-ausland-probleme-100.html wurde über diesen Missstand berichtet. Auch der deutsche Botschafter in London schrieb auf Twitter/X: „Bei der #Bundestagswahl können viele Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht ausüben. Fristen wurden zu knapp kalkuliert, die Verfahren sind zu bürokratisch. Eine Reform ist dringend notwendig."
 
Es handelt sich um eine gravierende Panne als das Chaos in Berlin bei der Bundestagswahl 2021. Dieser Vorgang erfordert eine Wahlwiederholung, oder eine Nachwahl. Mindestens müssen die Auslandsdeutschen, die durch das Versagen der Bürokratie an ihrer Stimmabgabe gehindert wurden, die Möglichkeit zu einer nachträglichen Stimmabgabe erhalten. Bei dieser Minimallösung wären in Bezug auf das Wahlgeheimnis Abstriche zu machen. Die Masse der Wähler würde es aber vorziehen, nur eingeschränkt geheim wählen zu können, statt gar nicht. Zudem könnte jeder Auslandsdeutsch diese Abwägung selbst treffen.

Für die Zukunft sollte, wenn man die Anregung des deutschen Botschafters in London aufgreift, § 36 Abs. 1 Satz 1 BWahlG dahingehend geändert werden, dass der Eingang eines Wahlbriefes bei einer deutschen Auslandsvertretung für die Wertung der Stimmabgabe genügt. Ein Briefwähler in Deutschland, der z.B. wegen Gebrechlichkeit nicht ins Wahllokal kommen kann, kann seinen Wahlbrief noch am Wahltag von einem Angehörigen bei der Stadtverwaltung einwerfen lassen. Wird von einem Auslandsdeutschen der rechtzeitige Zugang bei einem entlegenen Wahlamt in Deutschland verlangt, wird ein ungleicher Sachverhalt gleich behandelt und damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Noch besser wäre es, wenn deutschen Auslandsvertretungen zu Stimmbezirken gemacht würden, die dann konkreten deutschen Wahlkreisen zugeordnet werden könnten. Optimal wäre aber, wenn zusätzliche Wahlkreise für die Auslandsdeutschen gebildet würden, aus denen diese Gruppe dann auch mit eigenen Direktmandaten im Parlament vertreten wäre. Mit der Pflicht, sich an seinem früheren Wohnort in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, wird auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Ein Bürger, der im Inland umzieht, wählt an seinem neuen Wohnort Kandidaten aus diesem Wahlkreis und dieser Landesliste. Bei 2 Mio. Auslandsdeutschen würde der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz eigentlich verlangen, dass sie eine eigene Parlamentarische Vertretung bekommen. Das Land Bremen hat wesentlich weniger Einwohner, eigene Landeslisten und drei Wahlkreise.  

§ 12 Abs. 2 BWahlG definiert die Auslandsdeutschen nicht zutreffend. Wer im Ausland seinen Hauptwohnsitz und in Deutschland eine Nebenwohnung hat, wäre zusätzlich als Auslandsdeutscher zu definieren, obwohl er auch im Inland nach § 12 Abs. 1 BWahlG wahlberechtigt ist.

Mir ist bewusst, dass über diesen Einspruch erst vom nächsten Bundestag entschieden würde. Sie können aber schon jetzt mit der Aufklärung des Sachverhalts beginnen. Es wäre über die Bundeswahlleiterin bei den lokalen Wahlämter abzufragen, wie viele Wahlbriefe im Ausland verschickt wurde, und wie viele bis zum Wahltag zurückgeschickt wurden. Zusätzlich wäre aber zu berücksichtigen, dass Auslandsdeutsche angesichts der knappen Fristen eine Wahlteilnahme von Anfang an als unrealistisch betrachtet und keine Briefwahlunterlagen beantragt haben. Um diese Größe einschätzen zu können, sollten zusätzlich zu den aktuellen Zahlen auch die Vergleichszahlen für die letzten beiden bundesweiten Wahlen abgefragt werden. Damals war die Teilnahme an der Wahl wegen ausreichend langer Fristen durchführbar.  

Als Grundlage für mögliche Änderungen des BWahlG wäre auch eine Statistik hilfreich, wie sich bei den letzten 3 bundesweiten die Altersstruktur der Nichtwähler dargestellt hat, z.B. nach den Alterskohorten unter 30, 30-60 und ab 60. Eine deutlich höhere Nichtwähler-Quote in der Ü60-Gruppe der Ballungszentren würde auf eine hohe Zahl von Auslandsdeutschen mit inländischer Wohnung hindeuten, denn hier ist das Motiv der Überlassung des Eigenheimes sehr wichtig. Ein starker Anstieg bei der Wahl 2025 würde diese These stärken.

Ich bitte Sie also, bereits in Ihrer verbleibenden Amtszeit die Ermittlung des Sachverhalts einzuleiten, damit ein Wahlprüfungsausschuss nach der Konstituierung des nächsten Bundestags zügig mit seiner Arbeit beginnen kann. Der Bundeswahlleiterin wurde eine Kopie dieses Schreibens übermittelt, damit sie aus eigener Zuständigkeit prüfen kann, ob ein gültiges Wahlergebnis vorliegt. Unabhängig davon wird angeregt, unter Berücksichtigung meiner Beobachtungen zunächst den Umfang des Problems durch das Statistische Bundesamt zu ermitteln und es dabei nicht kleinzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Werner Müller