siehe auch:
Bundesregierung verweigert Auskunft zur Anzahl der Wahlbeschwerden durch Auslandsdeutsche
https://www.nachdenkseiten.de/?p=130347
https://tkp.at/2025/03/17/ist-das-endgueltige-endergebnis-endgueltig/
https://tkp.at/2025/02/25/wahlanfechtung-wegen-wahlbehinderung-der-auslandsdeutschen/
https://www.stiftung-verbundenheit.de/blog/teilnahme-bundestagswahl-ausland
Neben dem Einspruch gegen das Wahlergebnis habe ich auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeswahlgesetz eingereicht. Hier der Wortlaut:
Am 07.03.25 erreichte mich per mail eine Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen WP 13/25:
Den Wahlbrief habe ich am 04.03.25 erhalten. Das Versagen des Auswärtigen Amtes in einem von ca. 180.000 Einzelfällen wird hier dokumentiert:
Das BSW hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses die Wahl anfechten zu wollen. Ich habe wegen des faktischen Ausschlusses der Auslandsdeutschen schon am Abend des 23.02.25 gehandelt. Hier der Text meines Einspruchs: