Ich habe meine Wahlunterlagen deutlich zu spät erhalten. Diesen Vorgang, einen von vielleicht 180.000 Einzelfällen, möchte ich hier dolumentieren.
zum Thema möchte ich folgende Nachricht per Kontaktformular und meine Antwort veröffentlichen:
E-Mail-Adresse: reg1@barc.diplo.de
Nachricht:
Wir haben Sie vom deutschen Generalkonsulat in Barcelona kontaktiert.
Bei der Lieferung Ihrer Wahlunterlagen ist es zu einem Zwischenfall gekommen. Die Adresse ist unvollständig, es fehlen die Wohnungs- und die Hausnummer. Gestern konnte die Firma NACEX den
Briefumschlag nicht zustellen. Bitte geben Sie uns die vollständige Adresse und eine Kontakttelefonnummer an, damit der Zusteller den Umschlag zustellen kann.
Hier finden Sie die Nummer der Tracking-Nummer: 427553052
Wenn Sie es vorziehen, die Sendung selbst zu verwalten, sollten Sie die Agentur kontaktieren. (0401)
Nutzer hat die Datenschutzerklärung akzeptiert. Datum/Uhrzeit: 2025-02-20 09:23:08 CET
Antwort:
Sehr geehrte Frau ...,
ich danke Ihnen für Ihre aufschlussreiche Mitteilung vom 20.02.25, 23:08 Uhr. Es war sehr interessant, dass das Auswärtige Amt meine Website kannte, meine Adresse, Email und Handy-Nummer, die ich
dem Wahlamt in .. als Kontakt mitgeteilt habe, aber nach Ihrer Aussage nicht vorlag. Das Auswärtige Amt wusste damit auch, dass ich ein Gegner der Corona-Politik bin und deshalb nicht die Absicht
haben konnte, die Ampel-Union (ab dem 24.02.25 Kenia-Einheitspartei) zu wählen. Sie dürften auch gewusst haben, dass Kontaktformulare von Webseiten in gesonderte Briefkästen geleitet werden,
damit Hacker nicht den persönlichen Schriftverkehr blockieren können. Solche gesonderten Briefkästen werden auch seltener geöffnet.
Es gibt die Lebensweisheit: Halte deinen Gegner nicht für dümmer als dich selbst, auch wenn er sich dumm stellt. Ich bin ausweislich meiner Website ein erkennbarer Regierungsgegner und ich halte
es für unmöglich, dass das Auswärtige Amt selbst nach über 3 Jahren feministischer Außenpolitik unter Führung einer inkompetenten Ministerin so desorganisiert ist, dass ein für den äußersten
Süden Spaniens vorgesehener Wahlbrief versehentlich in den äußersten Norden geschickt wird. Hier muss ich Absicht vermuten. Sollten die Ministerin jetzt in der Tradition grüner Politiker wegen
des Vorwurfs der Inkompetenz jetzt einen Strafantrag wegen Majestätsbeleidigung (§ 188 StGB) gegen mich prüfen, so muss ich sie daran erinnern, dass bei einer in Spanien geschriebenen und an eine
spanische Adresse gerichteten Mail der „Tatort“ in Spanien liegt, und diese nach spanischem Recht zu beurteilen ist. Die Strategie deutscher Politiker, Regierungskritiker strafrechtlich zu
verfolgen (siehe auch die Münchner Rede des US-Vizepräsidenten vom 14.02.25) würde also hier nicht greifen.
Natürlich werden Sie meiner Vermutung, dass der Wahlbrief absichtlich vertauscht worden sein konnte, dass dann auch meine dem Wahlamt Rüsselsheim mitgeteilten Kontaktdaten absichtlich nicht
übertragen worden sein konnten und dass der Vermerk, dass ich den Wahlbrief im Konsulat abholen und sofort nach der Stimmabgabe (vor der Tür) dort auch wieder abgeben wollte, absichtlich verloren
gegangen sei. Diesen Widerspruch nehme ich schon vorauseilend zur Kenntnis. Er widerspricht aber meiner Lebenserfahrung. Nachdem ich Anfang September 2021 mit Corona ins Klinikum Darmstadt
eingeliefert wurde und mit dem Oberarzt über die als Impfung bezeichnete Gentechnik-Therapie diskutierte, war es mit Sicherheit kein Zufall, dass ein paar Tage später ein Fernsehteam von
Spigel-TV im Krankenhaus erschien, vordergründig eine Reportage über den Alltag auf einer Corona-Isolierstation drehte (Ausstrahlung am 08.09.21) und dabei zufällig einen prominenten
Maßnahmen-Kritiker entdeckte, der noch immer an seiner Meinung festhielt. Natürlich wollte der Oberarzt mit dieser PR-Maßnahme seine Reputation steigern und seine Corona-Station als
Vorzeigeeinrichtung präsentieren; ohne den Querdenker wäre Spiegel-TV nicht gekommen. Ebenso wenig war es ein Zufall, dass das gleiche Fernsehteam über einen Montagsspaziergang des
Maßnahmen-Widerstands in meinem Wohnort berichtete, mich dort zufällig antraf und mich interviewte. (Ausstrahlung am 28.02.22) Diesmal war der Zufall mit mir abgesprochen, aber trotzdem
inszeniert. Sie werden sicher nachvollziehen können, dass ich nach diesen Erfahrungen nicht mehr an Zufälle glaube. Schon das Ausmaß der aktuellen Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen stellt das
Wahlchaos von Berlin aus dem Jahr 2021 in den Schatten. Wegen der allseits bekannten Desorganisation der Berliner Verwaltung war es damals aber plausibel, dass es sich um ein Ergebnis kumulierter
Unfähigkeit handelte. Aus dem Auswärtigen Amt ist mir aber keine entsprechende Vorgeschichte bekannt; von den peinlichen öffentlichen Auftritten der Ministerin einmal abgesehen.
Mein Verdacht einer absichtlichen Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen wird auch noch durch die nackten Zahlen gestützt. Das Auswärtige Amt geht von 3 bis 4 Mio. Deutschen mit ständigem
Aufenthalt im Ausland aus. Lt. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/bundestagswahl-ausland-briefwahl-100.html sollen aber nur 213.000 die Briefwahl aus dem Ausland beantragt haben. Wenn
über 3 Mio. Auslandsdeutsche angesichts der kurzen Frist erst gar nicht versucht haben, im Ausland zu wählen, dann dürfte es sich bei den 213.000 Hartnäckigen (ca. 6 %) in einem hohen Umfang um
diejenigen Auslandsdeutschen handeln, die vor der grünen Bevormundung und der Kriegsgefahr ins Ausland geflohen sind, und die dann wohl eher nicht die Ampelunion und noch viel weniger die Grünen
wählen würden. Darin erkenne ich mindestens ein Motiv für eine aktive Wahlbehinderung durch das grüne Außenministerium.
Inzwischen werden in den Medien regierungstreue Verfassungsrechtsexperten in Stellung gebracht, die den Skandal rechtfertigen. Hierzu ist folgendes zu erwidern:
Natürlich hätte das Grundgesetz das Wahlrecht von einem inländischen Wohnort abhängig machen und damit die Auslandsdeutschen vom Wahlrecht ausschließen können. Weil das nicht der Fall ist, musste
der Gesetzgeber eine praktikable Regelung treffen, um den Auslandsdeutschen das Wahlrecht nicht nur auf dem Papier zu gewähren, sondern auch in der Realität.
Die Briefwahl für Auslandsdeutsche ist im Prinzip eine praktikable Regelung, sofern die Fristen dafür ausreichen. Die Möglichkeit vorzeitiger Neuwahlen kam nicht überraschend; es knirschte seit
Monaten in der Koalition. Der Gesetzgeber hätte schon im Sommer mit der Organisation von Wahllokalen in den Botschaften und Konsulaten eine Alternative schaffen können; mindestens hätte ein
ausgearbeiteter Gesetzentwurf in der Schublade liegen müssen.
Nach diesem Versäumnis hat das Auswärtige Amt die Verpflichtung übernommen, die Wahl im Ausland durch Öffnung des amtlichen Kurierwegs sicherzustellen. (siehe
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/2693378-2693378). Dieser Selbstverpflichtung ist das Auswärtige Amt nicht nachgekommen. Würde man hier die Vorgehensweise des Strafrechts einschließlich
der Unschuldsvermutung übernehmen, wäre die Verletzung einer Garantenpflicht eine Tatbegehung durch Unterlassen. Würde z.B. ein Lehrer einem Schüler in Lebensgefahr nicht helfen, wäre das keine
unterlassene Hilfeleistung, sondern Totschlag. Wenn trotz einer ausreichenden Organisation „blöde Fehler“ passieren, würde man eine unzureichende Kontrolle im Strafrecht als „bedingten Vorsatz“
bezeichnen. Man weiß, dass Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben würde, und tut nicht genug gegen ihre Unterlassung. Es ist also nach dieser Logik nicht falsch, von Vorsatz zu sprechen.
Natürlich ist es sehr gut möglich, dass die Ministerin - wie üblich - wieder einmal „eine zu große Klappe“ hatte. Trotzdem war diese Aussage von der Sicherstellung der Wahl im Ausland kein
unverbindliches Geschwätz! Die Auslandsdeutschen durften sie beim Wort nehmen. Also war es die Aufgabe des Auswärtigen Dienstes, die leichtfertige Selbstverpflichtung zu erfüllen. Mein Vorwurf
richtet sich nicht gegen Sie persönlich, sondern gegen die Leitung des Auswärtigen Amtes. Allerdings darf ich vermuten, dass Sie keine einfache Büroangestellte sind, wenn Sie am 20.02.25 bei
Öffnungszeiten bis 16.30 Uhr um 23:08 Uhr noch gearbeitet haben, um mir eine Mitteilung per Kontaktformular zu schicken.
Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich zur Beweissicherung die Zustellung des Wahlbriefes an meine Adresse
...
wünsche.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Werner Müller
Der Wahlbrief, den ich am 04.03.25 erhalten habe, wurde nicht aus Deutschland mit der Post abgeschickt, sondern wahrscheinlich in eienem großen Umschlag mit allen Auslands-Wahlbriefen an den Kurierdienst des Auswärtigen Amts. Warum er trotz der ausdrücklichen Anweisung "Konsulat Málaga" nach Barcelona geschickt wurde, ist nicht nachvollziebar.
Warum brauchte der Wahlbrief eine Woche nach Barcelona? Das hätte die spanische Post auch geschafft. Mit der Diplomatenpost sollte doch ausdrücklich Zeit gewonnen werden. Woher kannte das Konsulat in Barcelona meine Website?