Wahlbehinderung der Auslandsdeutschen

Eingang bestätigt

 

Am 07.03.25 erreichte mich per mail folgende Eingangsbestätigung:


Sehr geehrter Herr Professor Müller,

im Nachgang zu Ihrer untenstehenden E-Mail ist Ihr Schreiben vom 23. Februar 2025 am 28. Februar 2025 postalisch beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird beim Wahlprüfungsausschuss als Einspruch gegen die Wahl zum Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen WP 13/25 bearbeitet.

Die auf Ihren Einspruch hin zu treffende Entscheidung des Deutschen Bundestages (Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) bereitet der Wahlprüfungsausschuss vor. Dazu kann es erforderlich sein, u. a. die zuständigen Wahlbehörden um eine Stellungnahme zu bitten. Nach Abschluss seiner Beratungen über Ihren Wahleinspruch legt der Wahlprüfungsausschuss dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages wird Ihnen sodann zugestellt.

Ich bitte um Verständnis, dass dieses Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Bis dahin bitte ich Sie, Änderungen Ihrer Anschrift unter Angabe des o. g. Aktenzeichens mitzuteilen.

Von Ihrer Wahlberechtigung am Tag der Bundestagswahl gemäß § 2 des Wahlprüfungsgesetzes gehe ich zunächst aus. Sollte eine solche nicht bestanden haben, bitte ich um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Sekretariat PD 4
Wahlprüfungsausschuss

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 -?? ???
wahlpruefung@bundestag.de